Urheberrecht

Bundesverfassungsgericht hebt Filesharing-Urteil auf

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Das Bundesverfassungsgericht fordert für die Inhaber von Internetanschlüssen mehr Rechtssicherheit. Bisher sei nicht geklärt, inwieweit sie für den Missbrauch durch Dritte haften müssen - und gibt der Beschwerde eines Polizisten recht.

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. In dem vorliegenden Fall wurde ein auf Internetpiraterie spezialisierter Polizeibeamter von der Musikindustrie auf Schadensersatz verklagt.

Der volljährige Sohn der Lebensgefährtin des Beamten hatte über seinen Internetzugang Musikdateien zum Herunterladen angeboten. Der Polizist wurde daraufhin vom Landgericht zum Ersatz der Anwaltskosten verurteilt, da er seinen Internetzugang für das unerlaubte Filesharing zur Verfügung gestellt und dadurch die Teilnahme an der Musiktauschbörse ermöglicht habe.

Das Oberlandesgericht wies die dagegen eingelegte Berufung zurück und begründete seine Entscheidung unter Verweisung auf die "Sommer unseres Lebens"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 185, 330) damit, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, der diesen einem Dritten zur eigenverantwortlichen Nutzung überlasse, den Dritten darüber aufklären müsse, dass die Teilnahme an Tauschbörsen verboten sei. Die Revision gegen sein Urteil ließ das Oberlandesgericht nicht zu.