Urheberrecht

Gema gewinnt YouTube-Streit

26. Februar 2015
von Börsenblatt
Die Gema gewinnt in einer ersten Etappe gegen YouTube. Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Die Betreiber der Video-Plattform müssen sieben Musiktitel aus ihrem Programm nehmen.

Nach Entscheidung des Landgerichts Hamburg darf das Internet-Portal YouTube keine Musikvideos mehr bereitstellen, bei denen die Musik-Verwertungsgesellschaft Gema Urheberrechte geltend gemacht hat. Dies entschied das Gericht am Freitag in erster Instanz. Demnach treffe erst nach einem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung den Portalbetreiber die Pflicht, das betroffene Video unverzüglich zu sperren, um erneuten Rechtsverletzungen vorzubeugen. Eine Verpflichtung zur Kontrolle aller bereits hochgeladener Videoclips bestehe dagegen nicht.

Gegenstand des Verfahrens waren zwölf Musikstücke aus dem Repertoire der Gema. Das Gericht verurteilte YouTube nun zur Löschung von sieben Musiktiteln. In den fünf anderen Fällen wurde der Antrag zurückgewiesen, da es bei diesen Werken nicht ersichtlich gewesen sei, dass entsprechende Videos nach der Löschung erneut hochgeladen wurden. Bei Zuwiderhandlung verhängten die Richter ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro Einzelfall oder eine Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten.

YouTube muss zudem künftig einen Wortfilter installieren. Der Fllter soll neu eingestellte Videos herausfiltern, die sowohl den Musiktitel als auch den Interpreten der in einem Video beanstandeten Musikaufnahme enthalten.

Die Verwertungsgesellschaft Gema und YouTube streiten sich seit Jahren um urheberrechtlich geschützte Musikvideos im Internet. Eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Gema und der Google-Tochter war vor vier Jahren ausgelaufen. Bisher konnte kein neuer Vertrag ausgehandelt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. YouTube kann gegen das Urteil beim Hamburger Oberlandesgericht Berufung einlegen.