Die Verwertungsgesellschaft Gema und YouTube streiten sich seit Jahren um zwölf urheberrechtlich geschützte Musikvideos im Internet. Die Gema fordert die Löschung der Titel. Eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Gema und der Google-Tochter war vor vier Jahren ausgelaufen. Auf eine auf neue Vereinbarung konnten sich die Parteien bisher nicht verständigen.
Der Jurist der Gema, Alexander Wolf, sieht laut Medienberichten beim Streaming von Musikvideos die gleichen Nutzungsrechte wie beim Audio-Streaming. Er betrachtet YouTube daher nicht als Service-Provider, sondern als Content-Provider, der sich Inhalte zu eigen mache und mit Werbung verknüpfe.
YouTube sieht sich hingegen als neutrale Plattform, die Nutzern lediglich die technischen Möglichkeiten zur Verfügung stellt. Das heutige Urteil um 13.30 Uhr dürfte wegweisend für die Branche sein.