"Obwohl mehr internationale Kooperation für die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten nötig ist, dürfen die geplanten Mittel nicht auf Kosten der Grundrechte von Individuen gehen", sagte Giovanni Buttarelli, stellvertretender Chef der EDSB, einer unabhängige Behörde in Brüssel. Eine richtige Balance zwischen dem Kampf gegen Verletzungen des Rechts auf geistiges Eigentum und den Rechten auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz müsse gewährleistet sein. "Es scheint, dass ACTA in dieser Hinsicht nicht völlig erfolgreich war", findet Buttarelli.
So enthalte das Antipiraterie-Abkommen ACTA keine ausreichenden Einschränkungen und Schutzmaßnahmen, wie etwa wirksamen Rechtsschutz, rechtsstaatliche Verfahren, das Prinzip der Unschuldsvermutung und die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz.