E-Books

Apple und Amazon zahlen Mini-Umsatzsteuer

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Die Konzerne Apple und Amazon profitieren von dem reduzierten Mehrwertsteuersatz in Luxemburg - sie zahlen statt 19 Prozent in Deutschland nur drei Prozent Umsatzsteuer. Für die EU-Kommission ist das illegal.

Luxemburg hat Anfang 2012 den Mehrwertsteuersatz für E-Books von 15 auf drei Prozent gesenkt. Genauso viel, wie für gedruckte Bücher, meldet der "Spiegel". Deshalb sei der "Steuerspartrick" von Amazon und Apple legal, denn nach geltendem Recht zahle ein Luxemburger Unternehmen beim Verkauf deutschsprachiger E-Books deutscher Verlage an deutsche Privatpersonen den luxemburgischen Mehrwertsteuersatz.

Nur beim Verkauf an Geschäftskunden würde der Umsatzsteuersatz des Staates in dem der Käufer ansässig sei, gelten. Aus diesem Grunde würden die beiden Händler eine gewerbliche Nutzung in den Nutzungsbedingungen verbieten. So hieße es bei Amazon "ausschließlich für die persönlichem nichtgewerbliche Nutzung" und bei Apple "nur zu privaten, nicht gewerblichen Zwecken".

Neben Luxemburg hätte mit Frankreich ein weiteres EU-Mitglied (sieben Prozent) einen reduzierten Umsatzsteuersatz auf E-Books, schreibt das Magazin weiter. Die Juristen würden diesen Rabatt jedoch für illegal halten. In der EU gelte eine solche Reduzierung nur bei bestimmten Waren und Dienstleistungen, die in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie aufgelistet seien. Diese beinhalte die "Lieferung von Büchern" aber keine E-Books, sagte eine Sprecherin des EU-Kommissars für Steuern im "Spiegel". Die EU-Kommission würde darüber derzeit mit Luxemburg und Frankreich sprechen.

Von dem Steuertrick sollen nicht nur die beiden Konzerne, sondern auch "jene deutsche Verlage, die Amazons und Apples Marktmacht fürchten", profitieren, schreibt das Magazin. Doch mit dem lukrativen Geschäft soll 2015 endgültig Schluss sein. Dann müssen auch bei Verkäufen an Privatkunden, die Mehrwertsteuer gezahlt werden, wo der Kunde ansässig ist.