"Das erstinstanzliche Urteil war bereits ein großer Erfolg für das Anliegen der Urheber, die die GEMA vertritt, reicht aber noch nicht weit genug", heißt es in einer Mitteilung der GEMA. Mit der Berufung wolle die Verwertungsgesellschaft Rechtssicherheit für ihre Mitglieder schaffen und fordere gleichzeitig maximale Transparenz in den Verhandlungen.
Das Hamburger Landgericht hatte am 20. April entschieden, dass YouTube für die Nutzervideos rechtlich verantwortlich ist. YouTube wurde verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um rechtlich geschützte Werke in Zukunft nicht verfügbar zu machen.
Beide Seiten seien nach dem Urteil an den Verhandlungstisch zurückgekehrt, um gemeinsam eine rasche Einigung zu erarbeiten und die Dienstleistung von YouTube wie rechtlich vorgegeben zu lizenzieren. Es hätte sich jedoch schnell gezeigt, dass bis zum Ende der Berufungsfrist auf dem Verhandlungsweg keine Einigung erzielt werden konnte, so die GEMA. YouTube sei derzeit nicht bereit, die Ergebnisse der Verhandlungen offen zu legen. Genau dies fordere aber die GEMA, die auch rechtlich zur Veröffentlichung der Ergebnisse verpflichtet sei.
Die GEMA vertritt in Deutschland laut eigenen Angaben die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt.