Urheberrecht

Auch YouTube legt Berufung ein

22. Mai 2012
von Börsenblatt
Nachdem die GEMA gegen das Urteil im Streit mit YouTube Berufung eingelegt hat, geht nun auch die Google-Tochter in Berufung. Die Entscheidung zum Einsatz von Wortfiltern würde "Innovationen und Meinungsfreiheit" im Internet beeinträchtigen.

"Wir wollen weiterhin mit der GEMA verhandeln und treten weiter dafür ein, auch in Deutschland eine Lösung zu finden, von der Künstler, Komponisten, Autoren, Verleger und Plattenfirmen sowie die YouTube-Community in Deutschland profitieren können", sagte Mounira Latrache, Pressesprecherin YouTube Deutschland, gegenüber boersenblatt.net.

Jedoch würden sie unabhängig von den derzeitigen Verhandlungen das Urteil anfechten, da es Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten wesentlich schwerer machen würde, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten. "Obgleich das Gericht bestätigt hat, dass YouTube eine Hosting-Plattform ist, würde eine Entscheidung zum Einsatz von Filtern Innovationen und Meinungsfreiheit im Internet beeinträchtigen", so Latrache.