Korrektur des Urhebervertragsrechts

Börsenverein unterstützt Verfassungsbeschwerde des Carl Hanser Verlags

23. Mai 2012
von Börsenblatt
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde des Carl Hanser Verlags Teile des umstrittenen Urhebervertragsrechts überprüfen will.

"Die Buchverlage stehen ohne Wenn und Aber zum Prinzip der angemessenen Beteiligung der Urheber an den Erlösen ihrer Werke", sagt Jürgen Hogrefe, Vorsitzender des Urheber- und Verlagsrechts-Ausschusses im Börsenverein (Hogrefe Verlag, Göttingen). "Urhebern und Übersetzern schadet jedoch ein Urhebervertragsrecht, unter dem selbst Vereinbarungen überdurchschnittlicher Honorare keine Rechts- und Kalkulationssicherheit gewährleisten und literarische Hardcoververlage in verfassungswidriger Weise schlechter als ihre Wettbewerber behandelt werden."

Der Börsenverein hatte bereits während des Gesetzgebungsverfahrens zur Neuregelung des Urhebervertragsrechts im Jahre 2002 verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplanten Regelungen geltend gemacht, die von der damaligen SPD-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin aber ignoriert worden waren.
 
Die Verfassungsbeschwerden des Carl Hanser Verlags richten sich unmittelbar gegen zwei Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH). In diesen war den Klagen literarischer Übersetzer gegen den Verlag teilweise entsprochen worden, weil die vertraglich vereinbarten Honorare angeblich gegen den in § 32 des Urheberrechtsgesetzes geregelten Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung verstießen. In allen vorinstanzlichen Urteilen waren die vereinbarten, überdurchschnittlich hohen Honorare hingegen als angemessen beurteilt worden.

Würde es bei den Entscheidungen des BGH bleiben, müssten Verlage, die Taschenbuchausgaben der Werke ihrer Autoren nicht selbst herausgeben, den Übersetzern zudem wesentlich höhere Honorare zahlen als Verlage mit eigenem Taschenbuchprogramm.
 
Mittelbar richteten sich die Verfassungsbeschwerden des Carl Hanser Verlags daneben auch gegen wesentliche Vorschriften des seit 2002 geltenden Urhebervertragsrechts, deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz fraglich erscheint. Das Bundesverfassungsgericht sieht sich nunmehr veranlasst, die Verfassungsmäßigkeit verschiedener urhebervertragsrechtlicher Regelungen im Urheberrechtsgesetz zu überprüfen. Dazu hat das Gericht jetzt zunächst verschiedene Verfassungsorgane sowie Verbände, deren Anliegen durch das Verfahren berührt werden, um Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme gebeten.
 
Link zu den Verfassungsbeschwerden des Carl Hanser Verlags:
http://www.boersenverein.de
http://www.boersenverein.de

Link zur vom Börsenverein im Verfassungsbeschwerdeverfahren bereits abgegebenen Stellungnahme: http://www.boersenverein.de