Vorratsdatenspeicherung

EU verklagt Deutschland

31. Mai 2012
von Börsenblatt
Die EU-Kommission hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, da die Bundesregierung die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeichrung noch nicht umgesetzt hat. Zudem fordert die EU für jeden Tag ein Zwangsgeld von mehr als 315.000 Euro.

Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass sämtliche EU-Länder Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate zu Fahndungszwecken speichern müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Richtlinie vor zwei Jahren gekippt. Jedoch konnte sich der Bundestag bisher auf kein neues Gesetz einigen.

Jetzt hat die EU-Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Zudem fordert sie von den Richtern, dass Deutschland für jeden Tag ein Zwangsgeld von rund 315.000 Euro zahlen muss "bis zur Beendigung des Verstoßes gegen EU-Recht".

Der Branchenverband Bitkom kritisiert die EU-Klage und fordert, dass die Speicherung in Deutschland erst nach der anstehenden Überarbeitung einer entsprechenden EU-Richtlinie neu geregelt wird. "Trotz des laufenden Novellierungsverfahrens der EU jetzt aber im Hauruck-Verfahren das in Deutschland geltende Recht zu ändern, macht keinen Sinn", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die deutsche Regelung müsse langfristig mit EU-Recht vereinbar sein.

Zudem plädiert der Verband dafür, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit bestimmten Grundrechten abzuwarten.