Recht

Filehoster haften

6. Juli 2015
von Börsenblatt
Der Bundesgerichtshof fällte kürzlich ein Urteil, nach dem Filehoster für Verstöße der Nutzer belangt werden können. In dem Fall hatte Atari Europe gegen den Filehoster Rapidshare geklagt.

Internet-Speicherdienste (Filehoster) können unter bestimmten Bedingungen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie zuvor auf "gleichartige" Rechtsverletzungen hingewiesen worden sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) anlässlich eines Rechtsstreits zwischen dem Filehoster Rapidshare und dem Spielehersteller Atari entschieden (Az.: I ZR 18/11).

In dem Fall hatte Atari Europe gegen Rapidshare geklagt. Nutzer hatten dort Ataris Spiel "Alone in the dark" eingestellt und den Link verbreitet. So konnten es auch andere herunterladen. Nach einem Hinweis hatte der Hoster die konkrete Datei gelöscht, aber nicht geprüft, ob das Spiel auch von anderen Nutzern auf ihren Servern gespeichert worden war.

Für das BGH reicht das nicht aus: Vielmehr müsse der Plattformanbieter auch das "technisch und wirtschaftlich Zumutbare" tun – zum Beispiel mit einem Wortfilter – um zu verhindern, dass andere Nutzer das Spiel erneut hochladen. Zudem sei ihm grundsätzlich zuzumuten, "eine überschaubare Anzahl einschlägiger Linksammlungen auf bestimmt bezeichnete Inhalte zu überprüfen".