Preisbindung

Weitere Einstweilige Verfügung gegen Redcoon

6. Juli 2015
von Börsenblatt
Das Landgericht Aschaffenburg hat eine Rabattaktion der Firma Redcoon bei Bildungsträgern gestoppt - mit einer Einstweiligen Verfügung, die gestern auf Antrag der Preisbindungstreuhänder ergangen ist.

Die Redcoon GmbH, die zur Saturn-Media-Gruppe der Metro AG gehört, hatte Bildungsträgern wie der Universität Mainz Preisnachlässe zwischen 5 und 15 Prozent in Aussicht gestellt, je nach Umfang der jeweiligen Bestellung beziehungsweise des Jahresumsatzes. Wie Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels berichtet, warb die Firma damit, sie habe einen solchen Rabattschlüssel in Bezug auf den eigentlich (!) gebundenen Buchpreis exklusiv für Bildungsträger entwickelt und verfüge über ein Buchsortiment mit über einer Million Titel.

Wallenfels hob in der Antragsbegründung hervor, dass der Online-Händler "in besonders aggressiver und hartnäckiger Weise" gegen die Buchpreisbindung verstoße. Dafür hat das Unternehmen in den vergangenen Monaten mehrfach gerichtliche Entscheidungen kassiert: Das Landgericht Aschaffenburg verbot der Firma im März 2012, Preisnachlässe in Form von Gutscheinen einzuräumen, eine Entscheidung, die das Oberlandesgericht Bamberg im Juli bestätigte.

Vergangene Woche hatte zudem das Oberlandesgericht in Frankfurt eine weitere Einstweilige Verfügung gegen eine Gutschein-Aktion von Redcoon bekräftigt. Ein Verfahren in Berlin bezog sich auf die Werbebotschaft des Unternehmens: Das Landgericht Berlin verbot Redcoon im August 2011, mit den Schlagworten "Bücher & Elektronik günstig" zu werben, weil diese Werbung in Bezug auf preisgebundene Bücher irreführend sei. Aktuelle Werbung laut Preisbindungstreuhänder Wallenfels: "Elektronik günstig und Bücher".