Der Vorstand habe diese Entscheidung "nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände und nach externer Beratung getroffen", heißt es in der Pressemitteilung. Die diesjährige Hauptausschüttung hatte sich verzögert, da zunächst die Auswirkungen eines Urteils des Landgerichts München I vom 24. Mai 2012 überprüft werden mussten. Das Gericht hatte in einem Einzelfall entschieden, dass die Beteiligung von Verlagen an den Auszahlungen der VG Wort nicht zulässig ist. Daraufhin legte die VG Wort gegen diese Entscheidung Berufung ein.
Die Ausschüttung der VG Wort erfolgt unter Hinweis auf mögliche Rückforderungen, falls die Entscheidung des Landgerichts München I bestätigt werden sollte. Der Verwaltungsrat der VG Wort hat dem Beschluss des Vorstands in einer außerordentlichen Sitzung am 14. August 2012 zugestimmt. Mit der Ausschüttung können Überweisungsempfänger mit Beginn der letzten Augustwoche rechnen, Scheckempfänger einige Tage später.