Börsenverein: Apple strebt Lösung bei Auseinandersetzung an

Abmahnung wegen Rabatt auf iTunes-Gutscheine

15. August 2012
von Börsenblatt
In der vergangenen Woche hatten die Preisbindungstreuhänder den Elektronikkonzern Apple wegen rabattierter iTunes-Gutscheinkarten abgemahnt. Apple habe nun mitgeteilt, "an einer Lösung des Preisbindungsproblems zu arbeiten", heißt es in einer Erklärung des Börsenvereins. Dabei werde die bestehende Rechtslage respektiert.
„Apple hat sich nach Zugang der Abmahnung wieder mit uns in Verbindung gesetzt", so Rechtsanwalt Christian Russ, der Apple als Preisbindungstreuhänder im Auftrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels abgemahnt hatte. „Offenbar gilt es vor allem, technische Probleme zu lösen, da man den iTunes-Karten nicht ansieht, zu welchen Preisen sie erworben wurden.“ Über mögliche Lösungswege werde man zeitnah sprechen.

Hintergrund des Falles sind iTunes-Gutscheine, die in jüngster Zeit von einigen Händlern zu Preisen unterhalb ihres Nennwerts angeboten wurden. Wer als Käufer mit einem rabattierten Gutschein ein preisgebundenes E-Book erwarb, erhielt in der Folge dann auch einen Nachlass auf dessen Preis, was nach Auffassung des Börsenvereins und der Preisbindungstreuhänder mit den Regelungen der gesetzlichen Preisbindung nicht vereinbar ist.