Kartellklage

Apple schießt gegen Vergleich

17. August 2012
von Börsenblatt
Apple greift in einem aktuellen Memorandum an das zuständige Gericht den Vergleich des US-Justizministeriums (DoJ) mit drei Verlagen im Rahmen der Kartellklage wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen im E-Book-Geschäft im Rahmen des "Agency Model" scharf an.

Im jetzt vorgelegten Memorandum lehnt Apple die Vorwürfe erneut ab, berichtet "Publishers Weekly", kritisiert den Vergleich als voreilig. Geschlossene Verträge würden einkassiert, "before a single document has been introduced into evidence". Das würde Apple "nicht wiedergutzumachenden Schaden" verursachen. Der Konzern fordert das Gericht auf, entweder den Vergleich enger zu fassen, nur mögliche Absprachen zu verhindern, oder ihn erst nach dem Prozess gegen Apple und die beiden anderen Verlage, der im Sommer 2013 starten soll, in Kraft zu setzen.

Sollte der Vergleich dennoch in Kürze vom Gericht bestätigt werden, werde Apple unverzüglich Einspruch dagegen erheben.

Gegen den Vergleich hatten unter anderem auch die Authors Guild, Barnes & Noble und die American Booksellers Association vehement protestiert. Nach ihrer Auffasuung würde das Vorgehen gegen das Agenturmodell in einen "freien" und "fairen" Markt eingreifen und damit den Monoplisten Amazon stärken. 

Ursprünglich richtete sich die Klage des DoJ wegen illegaler Preisabsprachen im E-Book-Geschäft (Stichwort "Agency Model") gegen Apple und fünf Verlage. Mit dreien – HarperCollins, Hachette und Simon & Schuster – hatte sich die Justizbehörde im April auf einen Vergleich geeinigt (das "Final Judgment" steht noch aus). Diese sollen danach aus dem sogenannten "Agency Model" mit Apple aussteigen und keine Preisvorgaben für andere Händler setzen. Penguin und Macmillan (Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck) sowie Apple streiten die Anschuldigungen weiterhin ab.

Ob das Agency Model rechtens ist oder nicht, soll ab 3. Juni 2013 verhandelt werden. Dann treffen sich Vertreter des US-Justizministeriums mit Apple, Macmillan (Holtzbrinck) und Penguin (Pearson) vor Gericht. Die beiden Verlage hatten kürzlich ebenfalls schriftliche Statements beim Gericht eingereicht.