Verhandlung zur Urheberrechtsklage des Ulmer-Verlags gegen die TU Darmstadt

Bundesgerichtshof schaltet den EuGH ein

20. September 2012
von Börsenblatt
Die heutige Verhandlung am Bundesgerichtshof (BHG) hat in dem Urheberrechtsstreit zwischen dem Ulmer-Verlag und der TU Darmstadt noch keine Entscheidung gebracht. Der I. Zivilsenat gab bekannt, drei wesentliche Fallfragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorzulegen.

In dem Verfahren sollte abschließend geklärt werden, ob die Universitäts- und Landesbibliothek der TU Darmstadt (ULB) dazu berechtigt ist, Lehrbücher zu digitalisieren und ihren Studenten neben der Bildschirmanzeige an Bibliotheks-Leseterminals nach Paragraf 52b des Urheberrechtsgesetzes auch das Ausdrucken und Abspeichern (beispielsweise auf einem USB-Stick) zu gestatten.

Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Frankfurt, hatte der ULB untersagt, die digitalisierten Inhalte für Ausdruck und Speicherung freizugeben, und eine entsprechende Einstweilige Verfügung erlassen. Diese wirkt auch nach der heutigen Verhandlung fort. Die Klage des Ulmer Verlags richtet sich weiterhin gegen die Digitalisierung von Lehrbüchern durch die Bibliothek, die auch das OLG nicht unterbunden hatte. Der Lehrbuchverlag hält jedoch an seiner Auffassung fest, dass die Bibliothek zunächst ein Lizenzangebot des Verlags prüfen müsse, bevor sie Lehrbuchinhalte in Eigenregie einscanne.

Der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm erklärte, durch den EuGH unter anderem prüfen zu lassen, ob das bloße Vorliegen eines Lizenzvertragsangebots ausreicht, um eine Bibliothek vom Einscannen eines Lehrbuchs abzuhalten, oder nur ein abgeschlossener Lizenzvertrag. Ob die eine oder andere Lesart der Intention der europäischen Infodoc-Richtlinie entspricht, auf der auch Paragraf 52b UrhG basiert, ließe sich im Detail nur durch einen Vergleich der unterschiedlichen Sprachfassungen (beispielsweise in Großbritannien und Frankreich) klären. Dies, so Bornkamm, könne nur der EuGH abschließend prüfen.

Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier.