Klage E Ink gegen TrekStor

"Sie haben den Weg des geringsten Widerstands gewählt"

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Shimon Szmigiel, Geschäftsführer von TrekStor im Gespräch über die Klage gegen sein Unternehmen durch den Displayhersteller E Ink.

Wie haben Sie denn von der Klage gegen Ihr Unternehmen erfahren?
Aus der Zeitung. Anfang der Woche war ich im Ausland auf Geschäftsreise und war tatsächlich sehr überrascht - auch über den damit verbunden Stil.

Es gibt keine einstweilige Verfügung gegen die Geräte, da Ihr Unternehmen eine Schutzschrift eingelegt hat. Ist das üblich?

Das ist eine übliche Praxis. Abgesehen davon: Unsere Geräte sind ja bereits seit einem halben Jahr im Vertrieb. Ein Richter wird einer einstweiligen Verfügung nur dann zustimmen, wenn die Zeit eine maßgebliche Rolle spielt.

E Ink beherrscht den Display-Markt nach mehreren Zukäufen beinahe vollständig. Haben Sie erwartet, dass vor dem Weihnachtsgeschäft mit härteren Bandagen gespielt wird?
Vorab, ich bin wirklich sehr entspannt, was den Verlauf des Verfahrens angeht. Aus unserer Sicht, die von mehreren Wissenschaftlern gestützt wird, liegt keinerlei Verletzung eines Patentes vor. Andererseits habe ich schon damit gerechnet, dass es eine Klage geben könnte. Es ist doch so: Wir sind der Hersteller von Geräten und nicht etwa der Hersteller der Displays. Die beziehen wir von mehreren Anbietern - in diesem Fall von einem chinesischen Hersteller, der mit E Ink in Konkurrenz steht. Wir verwenden in anderen Geräten übrigens auch Displays von E Ink, nur nebenbei.

Wieso verklagt E Ink Sie und nicht den chinesischen Hersteller Guangzhou OED Technologies?
Sie haben den Weg des geringsten Widerstands gewählt. Ansonsten hätten sie in China Klage einreichen müssen.

Die Klage muss Ihr Verhältnis zu E Ink und ihrem chinesischen Hersteller sicher belasten. Wollen Sie künftig auf die Zusammenarbeit mit einem der Anbieter verzichten?

Wir sind Kunden beider Firmen und kaufen auch weiterhin dort, wo das Angebot passend ist. Wir haben nicht vor, die Zusammenarbeit mit einem der beiden genannten Anbieter einzustellen. Als Hersteller können wir diese Beziehung partnerschaftlich pflegen, aber wenn es sein muss, auch formaljuristisch. Das geschieht in diesem Fall. Ich verweise auf den Fall Apple und Samsung. Der größte Kunde von Samsung heißt Apple. Trotzdem treffen sich beide Unternehmen immer wieder vor Gericht.

Die Androhung juristischer Daumenschrauben lässt Sie kalt?
Wir handeln nicht unter Druck. Die Kommunikation oder Verlautbarungen eines Unternehmens interessieren mich aus juristischer Sicht wenig. Mich interessiert, was der Richter am Ende eines Prozesses entscheidet. Für unsere Partner und das Sortiment ist die Nachricht wichtig, dass der Vertrieb unserer Geräte legal ist und auch bleibt.

Aber eine Verunsicherung im Handel gibt es durch eine Patentklage schon ...
Es gibt diese Verunsicherung. Möglicherweise zielt das Verhalten von E Ink genau darauf ab, unsere Partner und den Handel zu verunsichern. Wir sind aber entspannt und kommunizieren das auch unseren Partnern und dem Handel. Der Verkauf der Geräte geht weiter.

Interview: Kai Mühleck