Urheberrecht

CDU/CSU und FDP für Verlängerung von Paragraf 52a

9. November 2012
von Börsenblatt
Der Intranet-Paragraf im Urheberrechtsgesetz (UrhG), Paragraf 52a, sollte ursprünglich Ende dieses Jahres auslaufen. Nun haben die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und FDP einen Entwurf vorgelegt, der eine Verlängerung des Gesetzes um weitere zwei Jahre vorsieht. Die SPD tritt für eine dauerhafte Entfristung ein.

"Mit der Gesetzesinitiative zur Verlängerung des Paragrafen 52a UrhG setzt die Union erneut ein wichtiges Signal für die Unterstützung des Wissenschaftsstandortes Deutschland", sagten die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer und Günter Krings. Die Union berücksichtige damit die "berechtigten Interessen" von Bildung und Wissenschaft, zugleich wahre sie die Interessen von Verlagen und Autoren.

Denn die Rechteinhaber müssen durch Paragraf 52a UrhG zwar eine Beschränkung ihrer Verwertungsrechte hinnehmen, können dafür aber eine angemessene Vergütung verlangen, welche im Schulbereich und teilweise auch im Hochschulbereich bereits auf Basis bestehender Verträge zwischen Ländern und Verwertungsgesellschaften gezahlt werden", so die Politiker. Auch hinsichtlich der umstrittenen Vergütung für die Nutzung wissenschaftlicher Literatur an Hochschulen müsse nun "endlich" eine Einigung erzielt werden. Die Union wolle zusammen mit den Liberalen eine überarbeitete und dauerhafte Regelung für Lehre und Forschung schaffen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hingegen will die Regelung dauerhaft entfristen und so "Rechtssicherheit für Studierende wie Lehrende schaffen", erklärte René Röspel, der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion. Bereits vor der parlamentarischen Sommerpause habe die SPD einen Gesetzentwurf zur dauerhaften Entfristung des Paragrafen 52a Urheberrechtsgesetz in den Bundestag eingebracht.

Börsenverein für Abschaffung, Bibliotheksverband für Reform

"Allerdings verharrt Schwarz-Gelb noch im analogen Zeitalter und hat bislang eine fortschrittliche Lösung verhindert", meint Röspel. Es müsse möglich bleiben, "kleine Teile" eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu vervielfältigen und etwa in einem Semesterapparat zur Verfügung zu stellen. Was wir eigentlich bräuchten, sei eine bildungs- und forschungsfreundliche Reform des gesamten Urheberrechts.

Hintergrund: Der Paragraf 52a ermöglicht es, kleine Teile eines veröffentlichten Werkes sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen und anderen öffentlichen Einrichtungen zugänglich zu machen.

Der Börsenverein hatte im April die Abschaffung des Paragrafen 52a Urheberrechtsgesetz gefordert. Die Regelung sei "ein untaugliches, wenn nicht sogar schädliches Mittel" und schaffe den Hochschulen Probleme, statt sie zu lösen. Der Deutsche Bibliotheksverband plädierte im gleichen Monat für eine "wissenschafts- und bildungsfreundlichere" Gestaltung des Urheberrechts. In seiner derzeitigen Form schütze das Urheberrecht zu einseitig diejenigen, die mit dem exklusiven Zugang zum Wissen Geld verdienen wollten.