Nach Beschluss des Aufsichtsrats

MVB hat Vertrag mit Netto gekündigt

23. Juli 2015
von Börsenblatt
MVB-Geschäftsführer Ronald Schild hat umgehend auf einen Beschluss des Aufsichtsrats von gestern reagiert: Der Vertrag mit der Handelskette Netto zu gemeinsamen E-Book-Geschäften ist heute morgen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt gekündigt worden.

Keine White-Label-Shops für Branchenfremde, Verträge mit Netto schnellstmöglich beenden – der Aufsichtsrat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beteiligungsgesellschaft mbH (BBG) hatte gestern beschlossen, dass die Geschäfte von libreka! mit Dritten auf die reine Distribution von Inhalten beschränkt werden müssen. Auf Antrag des Börsenvereinsvorstehers Gottfried Honnefelder – als Mitglied des Aufsichtsrats – hatte sich das Aufsichtsgremium der Börsenvereinsholging mit den Reaktionen der Branche auf die Kooperation der MVB mit Netto Nord befaßt. 

Der Beschluss im Wortlaut:

"1.  Die Geschäftsstrategie von libreka! ist, soweit Dritte, Nicht-Mitglieder des Börsenvereins betroffen sind, ausnahmslos auf die Distribution von Inhalten zu beschränken. Hier kommen die Ent­wicklung eines Shops und/oder ein Auftritt als Händler nicht in Betracht.

2.  Der Vertrag mit Netto ist nach Möglichkeit zu beenden oder auf das unter erstens genannte Maß zurückzuführen. Vergleichbare Verträge sind ebenfalls so zu behandeln.

Der Aufsichtsrat fordert die Gesellschafter, also den Börsenverein und die Zwischenholding der Landesverbände auf, die künftigen Aufgaben von libreka! für die Branche zu definieren."

Ronald Schild zufolge tritt die MVB umgehend in Verhandlungen mit Netto darüber ein, wie die beiden von der Branche kritisierten Umstände – die Bereitstellung von MVB-Shoptechnologie sowie das Vertragsverhältnis der MVB mit den Endkunden – bereits deutlich vor Ende der Vertragslaufzeit von einem Jahr durch alternative Lösungen ersetzt werden können. "Mit der Bereitstellung unserer Shoplösung sind wir offenbar einen Schritt gegangen, den das Sortiment nicht akzeptieren kann", räumt Schild ein.