E-Book-Kartellverfahren

EU-Kommission stellt Untersuchung ein

13. Dezember 2012
von Börsenblatt
Die EU-Kommission hat heute die von Holtzbrinck angebotenen freiwilligen Verpflichtungszusagen für verbindlich erklärt und das Untersuchungsverfahren über angebliche Abstimmungen zwischen vier Verlagen und Apple bei Einführung des Kommissionsagentenmodells für E-Books eingestellt. Dies teilt die Verlagsgruppe mit.

Holtzbrinck war nach eigenen Angaben an keinerlei Abstimmungen in irgendeinem Land beteiligt. Ein anhängiges Verfahren der EU-Kommission wie auch ein gerichtliches Vorgehen gegen eine Entscheidung der Kommission könne über einen längeren Zeitraum zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen, was zur Folge hätte, dass sich Holtzbrinck nicht mit voller Kraft im europäischen E-Book-Markt hätte engagieren können, heißt es in der Verlagsmitteilung. Aus diesem Grund habe man mit der Kommission zusammengearbeitet und nunmehr eine einvernehmliche Lösung in der Form von zeitlich befristeten, freiwilligen Verpflichtungszusagen gefunden.

Grundvoraussetzung für die Einigung sei aus Sicht der Kommission die Beendigung aller bestehenden Kommissionsagentenverträge gewesen, unabhängig von deren Inhalt. Die Kommission habe damit das Ziel verfolgt, zu einem Zeitpunkt vor Abschluss der Kommissionsagentenverträge zurückzukehren, so dass beide Seiten neu von vorne beginnen können. Laut Holtzbrinck bestehen seitens der Kommission jedoch keine Bedenken gegen den Abschluss neuer Verträge jeglicher Art, einschließlich neuer Kommissionsagentenverträge.

Die ab sofort gültigen Verpflichtungszusagen sehen unter anderem vor, dass für einen Zeitraum von zwei Jahren E-Book-Einzelhändler überall dort, wo im Europäischen Wirtschaftsraum keine Preisbindung für E-Books besteht, nicht durch Holtzbrinck in ihren Möglichkeiten beschränkt werden, die Endkundenpreise für E-Books mittels ihrer angesammelten Provision zu senken. Vorrangig vor den Verpflichtungszusagen gilt allerdings nationales Recht – wie beispielsweise das deutsche Buchpreisbindungsgesetz. Die Verpflichtungszusagen gelten zudem nur für bestimmte Kategorien von E-Books – zum Beispiel nicht für Lehrbücher, Bilderbücher für Kinder, Apps oder Multimediawerke.

Die Einstellung des Verfahrens gibt Holtzbrinck nach eigener Einschätzung rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft die Möglichkeit, sich wieder mit voller Kraft im E-Book Geschäft zu engagieren.