USA: E-Book-Preisabsprachen

Penguin schließt Vergleich mit US-Justizministerium

6. Juli 2015
von Börsenblatt
Um den Weg für den Zusammenschluss mit Random House Inc. (Bertelsmann) freizumachen, hat nun auch der Penguin Verlag eine Vergleichsvereinbarung mit der Kartellaufsicht des US-Justizministeriums unterzeichnet.

In einer Stellungnahme, so die "New York Times", hob Penguin hervor, man habe sich kein Fehlverhalten vorzuwerfen, und es gebe auch keinen "Fall". Man wolle aber die Fusion mit Random House, das künftig 53 Prozent des neuen Unternehmens halten werde, nicht belasten.

Mit Penguin haben nun vier der fünf vom US Department of Justice (DoJ) wegen unerlaubter E-Book-Preisabsprachen verklagten Verlagsgruppen einen Vergleich geschlossen. Nur Apple und Macmillan (Holtzbrinck) haben bisher in den USA keine Vergleichsvereinbarung unterschrieben.

Im Parallelverfahren der EU-Kommission haben vier der fünf beklagten Verlagsgruppen Verpflichtungszusagen abgegeben (die von Penguin steht noch aus, dürfte aber in absehbarer Zeit folgen). Künftig dürfen die Verlage keine Agenturverträge für E-Books mehr abschließen, die andere Händler in ihrer Preisgestaltung behindern. Die Regelungen gelten allerdings nicht für Märkte mit gesetzlicher Preisbindung für E-Books, also nicht in Deutschland.