Börsenverein

Verein Ferienhäuser: Mitgliederversammlung in Berlin

6. Juli 2015
von Börsenblatt
Der Verein Ferienhäuser des Deutschen Buchhandels e.V. lädt seine Mitglieder am 18. Februar zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nach Berlin ein. Auf der Tagesordnung: Ein zweiter Anlauf zur geplanten Auflösung des Vereins.

Die Mitglieder treffen sich am 18. Februar um 14 Uhr im Berliner Büro des Börsenvereins (Schiffbauerdamm 5, 10117 Berlin). Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:

  • Bericht des Vorstands über das Vereinsjahr 2012 
  • Beschlussfassung über die Bilanz und die Entlastung des Vorstands.
  • Abschließend soll dann ein Beschluss über die Auflösung des Vereins sowie über die Bestellung der Liquidatoren gefasst werden.
Da auf der ersten Mitgliederversammlung am 15. Januar außer dem Vereinsvorsitzenden keine weiteren Mitglieder erschienen waren und somit ein entsprechender Beschluss über die Auflösung nicht gefasst werden konnte, ist die Einberufung einer zweiten Mitgliederversammlung notwendig. Diese zweite Mitgliederversammlung ist nach der Satzung in jedem Fall beschlussfähig.

 

Die Hintergründe des Auflösungsbeschlusses erläutert der Zweite Vorsitzende des Vereins, Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang, im Interview mit boersenblatt.net: 

Warum hat der Vorstand die Mitglieder zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen, bei der die Auflösung des Vereins beschlossen werden soll?

Sprang: Der Verein "Ferienhäuser des Deutschen Buchhandels e.V." wurde vor etwa 100 Jahren mit Unterstützung des Börsenvereins durch eine Gruppe von Buchhändlern und Verlegern gegründet. Heute gehören ihm lediglich noch 17 Mitglieder an. Ursprünglicher Zweck des Vereins war es, Angestellten im Buchhandel einen preisgünstigen Erholungsurlaub zu ermöglichen. Dazu hat der Verein in seiner Glanzzeit vor dem Zweiten Weltkrieg vier von Buchhandelsangehörigen vergünstigt nutzbare Ferienheime in Usedom, Lauenstein/Erzgebirge, Garmisch-Partenkirchen und Goslar-Hahnenklee betrieben. Der Vereinsgedanke des Ferienhäuser e.V. hat sich seit dem Aufkommen des Pauschaltourismus in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts allerdings überlebt; die vom Verein angebotenen Leistungen werden längst von niemandem in der Branche mehr in Anspruch genommen. Daher hat die Hauptversammlung des Vereins bereits vor Jahren beschlossen, den Verein baldmöglichst aufzulösen und das noch vorhandene Vereinsvermögen dem Sozialwerk des Deutschen Buchhandels zuzuwenden. Im November ist es uns gelungen, auch das letzte verbliebene Ferienhaus in Goslar-Hahnenklee noch zu veräußern, so dass die Auflösung des Vereins nun erfolgen kann und soll. 

Wie vollzieht sich denn die Auflösung des Vereins im Einzelnen?

Sprang: Nach der Satzung muss ein entsprechender Beschluss auf einer Hauptversammlung gefasst werden, zu der mindestens 75 Prozent der Mitglieder persönlich erscheinen. Wir gehen davon aus, dass dies voraussichtlich bei dem Termin am 15. Januar um 14 Uhr im Berliner Büro des Börsenvereins nicht der Fall sein wird. Die Satzung gibt dem Vorstand dann aber die Möglichkeit, zu einer zweiten Hauptversammlung zur Fassung des Auflösungsbeschlusses einzuladen, für die das genannte Quorum nicht gilt. Diese zweite Auflösungsversammlung, zu der wir die Vereinsmitglieder natürlich noch gesondert einladen würden, ist für Montag, den 18. Februar, am selben Ort zur selben Uhrzeit vorgesehen. Dort muss der Auflösungsbeschluss mit der nach der Satzung erforderlichen Stimmenmehrheit gefällt werden – wobei der Vorstand davon ausgeht, dass die Auflösung einstimmig beschlossen wird.

Ein Vereinsmitglied, das mit der vorgeschlagenen Auflösung einverstanden ist, muss zu den Vereinsversammlungen also nicht unbedingt erscheinen?

Sprang: Der Vorstand würde sich natürlich freuen, wenn möglichst viele Vereinsmitglieder den Auflösungsbeschluss aktiv mittragen und für sich ein Erscheinen bei der voraussichtlichen zweiten Hauptversammlung am 18. Februar ermöglichen könnten. Zwingend notwendig ist das persönliche Erscheinen aller Mitglieder aber in der Tat nicht. Der Vorstand geht nach dem Eindruck aller vergangenen Hauptversammlungen der letzten Jahre davon aus, dass allgemein Einverständnis mit der Auflösung des Vereins und der Übertragung des Vereinsvermögens auf das Sozialwerk besteht und der Beschluss in jedem Fall so zustande kommt.

Wie viel Geld hat denn das Sozialwerk des Deutschen Buchhandels nach der Auflösung des Ferienhäuser-Vereins zu erwarten – und warum fließt das Geld eigentlich gerade an das Sozialwerk?

Sprang: Wir sind gerade noch dabei, das verbleibende Vereinsvermögen nach Abzug aller bestehenden Steuer- und sonstigen Schulden genau zu berechnen. Voraussichtlich wird ein hoher fünfstelliger, leider wohl nicht sechsstelliger Euro-Betrag übrig bleiben. Da der Ferienhäuser-Verein gemeinnützig ist, darf sein Vereinsvermögen nur für andere gemeinnützige Zwecke genutzt werden. Schon in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde von der Hauptversammlung festgelegt, dass im Falle des Falles das Sozialwerk begünstigt werden soll. Das ist sicherlich eine optimale Verwendung des Vereinsvermögens – denn leider ist es ja nicht so, dass sich der Vereinszweck des Sozialwerks, die Unterstützung unverschuldet in Not geratener Angehöriger des Buchhandels, seit seiner Gründung überlebt hätte. Im Gegenteil: Es gibt dort in zunehmendem Maße Fälle, in denen die Branche einfach helfen muss – und zu dieser großen Aufgabe leisten die Mitglieder des Ferienhäuser e.V. mit der Auflösung ihres Vereins nun eben einen Beitrag.