Streit um Sperrtafeln

Gema verklagt YouTube auf Unterlassung

28. Januar 2013
von Börsenblatt
Die Gema hat das Google-Videoportal YouTube beim Landgericht München auf Unterlassung verklagt. Wie die "Wirtschaftswoche"online meldet, wolle die Gema die Verwendung der aus ihrer Sicht irreführenden Hinweise wegen nichtverfügbarer Videos unterbinden.

YouTube blendet bei gesperrten Videos den Hinweistext ein: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden." Dies sei laut Gema-Vorstandschef Harald Heker Stimmungsmache: YouTube sperre mehr Videos, als es die Gema fordere.

Am 11. Januar hatte die Gema bereits YouTube wegen der Sperrtafeln abgemahnt. Zugleich hatte die Verwertungsgesellschaft die Schiedsstelle des Deutsche Patent- und Markenamt eingeschaltet, um einen Ausweg aus den festgefahrenen Verhandlungen um die Vergütung des Videostreamings auf YouTube zu finden. Die Gema fordert von YouTube eine Gebühr von 0,375 Cent pro Streaming.

Wie eine YouTube-Sprecherin der "Wirtschaftswoche" sagte, verlängere das Verfahren eine Lösungsfindung. YouTube sei an einer prozentualen Vergütung der Inhalte interessiert, weil andernfalls unwirtschaftliche Videos von der Plattform verbannt werden müssten.