Bundeskartellamt prüft Preisparitätsklausel für Marketplace-Händler

Neuer Ärger für Amazon

20. Februar 2013
von Börsenblatt
Das Bundeskartellamt prüft im Rahmen eines kartellrechtlichen Verwaltungsverfahrens die Auswirkungen der von Amazon.de praktizierten Preisparitätsklausel für Marketplace-Händler. Dafür sei heute eine Web-Befragung von 2.400 Händlern gestartet worden, die ihre Waren über den Amazon Marketplace anbieten, heißt es auf den Internetseiten der Behörde.

Die Preisparitätsklausel untersagt den Marketplace-Händlern, Produkte, die sie auf Amazon Marketplace anbieten, an anderer Stelle im Internet günstiger anzubieten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Amazon-Preisparitätsklausel, die den Händlern die Freiheit nimmt, ein über Amazon angebotenes Produkt an anderer Stelle im Internet preiswerter anzubieten, kann gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn durch die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Händler auch der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internet-Marktplätzen beschränkt wird. Hierfür spricht einiges, da die Händler unter normalen Umständen ja ein Interesse haben, ihre Waren auf mehreren Marktplätzen im Internet anzubieten.“

Nach Einschätzung der Behörde hat die Klausel zur Folge, dass die Händler "günstigere Konditionen nicht auch in einen günstigeren Preis für den Endkunden einfließen lassen könnten" und es deshalb für konkurrierende Verkaufsplattformen schwierig sein könnte, "neben Amazon eine hohe Reichweite zu erlangen". Es bestehe die Gefahr, dass "hohe Händlergebühren von Amazon durchgesetzt werden und das System so insgesamt zu einem höheren Preisniveau zulasten des Verbrauchers führt, ohne dass er ausreichende Vorteile hiervon hat".

Sollte sich dieser Verdacht durch die Ermittlungen bestätigen, kann Amazon dazu verpflichtet werden, die Preisparitätsklausel aus ihren Teilnahmebedingungen zu streichen, kündigte das Bundeskartellamt an.