Fusion

Australien genehmigt Zusammenschluss von Random House und Penguin

8. März 2013
von Börsenblatt
Knapp drei Wochen nach der US-amerikanischen, hat auch die australische Wettbewerbsbehörde ACCC die Fusion von Random House Inc. und Penguin zum neuen Großverlag Penguin Random House genehmigt − ohne Auflagen.

Die ACCC hat ihr Prüfergebnis heute bekannt gegeben. In der Bertelsmann-Mitteilung heißt es dazu: ""Bertelsmann und Pearson begrüßen diese Entscheidung als weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Vollendung der geplanten Transaktion." Die beiden Verlagsgruppen hatten Ende Oktober 2012 erklärt, dass sie ihre jeweiligen Verlagsgeschäfte, Random House und Penguin Group, zusammenführen wollen. Seither prüfen verschiedene Kartellbehörden weltweit das Vorhaben.

Bereits am 14. Februar 2013 hatte das U.S. Department of Justice als für die USA zuständige Kartellbehörde den geplanten Merger freigegeben – ebenfalls ohne Auflagen.

Wenn alle notwendigen Genehmigungen der involvierten Kartellbehörden vorliegen, können Bertelsmann und Pearson die Vereinigung abschließen. Die beiden Unternehmen zeigen sich zuversichtlich, diese Genehmigungen im Laufe des Jahres zu erhalten. Unter den Behörden, die die geplante Fusion prüfen, sind etwa das Canadian Competition Bureau und die Europäische Kommission.

Die geplante Verlagsgruppe, an der Bertelsmann 53 Prozent und Pearson 47 Prozent der Anteile halten werden, soll alle Verlagseinheiten von Random House und Penguin Group in den USA, Kanada, Großbritannien, Australien, Neuseeland, Indien und Südafrika sowie die Penguin-Aktivitäten in China und die Random-House-Verlage in Spanien und Lateinamerika umfassen. Die deutsche Verlagsgruppe Random House mit Sitz in München wird nicht Teil der Gruppe. Sie verbleibt bei Bertelsmann.