Penguin Random House

Neuseelands Kartellwächter genehmigen Fusion

20. März 2013
von Börsenblatt
Nachdem bereits die Wettbewerbsbehörden in den USA und Australien der Fusion von Random House Inc. und Penguin zum neuen Großverlag Penguin Random House genehmigt hatten, hat jetzt auch die zuständige Commerce Commission in Neuseeland zugestimmt.

Nach Auffasung der Commerce Commission werde der geplante Großverlag Penguin Random House den Wettbewerb in Neuseeland nicht wesentlich verkleinern. Untersucht hatte die Kartellbehörde mögliche Auswirkungen auf den Rechtemarkt, Buchvertrieb und Großhandel mit Büchern. Penguin Random House könne in diesen Bereichen aufgrund von Wettbewerbern und die Gegenmacht von Großkunden die Preise nicht erhöhen, so die Neuseeländer. Bertelsmann und Pearson hatten Ende Oktober 2012 erklärt, dass sie ihre jeweiligen Verlagsgeschäfte, Random House und Penguin Group, zusammenführen wollen. Seither prüfen verschiedene Kartellbehörden weltweit das Vorhaben.

Am 14. Februar 2013 hatte das U.S. Department of Justice als für die USA zuständige Kartellbehörde den geplanten Merger freigegeben, Anfang März folgte Australien – jeweils ohne Auflagen.

Wenn alle notwendigen Genehmigungen der involvierten Kartellbehörden vorliegen, können Bertelsmann und Pearson die Vereinigung abschließen. Unter den Behörden, die die geplante Fusion prüfen, sind etwa das Canadian Competition Bureau und die Europäische Kommission.

Die geplante Verlagsgruppe, an der Bertelsmann 53 Prozent und Pearson 47 Prozent der Anteile halten werden, soll alle Verlagseinheiten von Random House und Penguin Group in den USA, Kanada, Großbritannien, Australien, Neuseeland, Indien und Südafrika sowie die Penguin-Aktivitäten in China und die Random-House-Verlage in Spanien und Lateinamerika umfassen. Die deutsche Verlagsgruppe Random House mit Sitz in München wird nicht Teil der Gruppe. Sie verbleibt bei Bertelsmann.