Buchpreisbindung

Amazons Provisionen an Schulfördervereine kommen vor Gericht

6. Juli 2015
von Börsenblatt
Der Börsenverein klagt gegen Amazon wegen der Bewerbung und Gewährung von Provisionszahlungen an Schulfördervereine (Affiliate-Programme) beim Verkauf preisgebundener Bücher.

"Über die Bestell-Möglichkeit bei Amazon von unserer Droste-Homepage aus haben wir seit der Einrichtung im Sommer 2011 über 1500,- Euro Spenden bekommen", heißt es auf der Seite des Fördervereins des Droste-Gymnasiums Berlin. Die aktuelle Bücherliste sei eingestellt, die Bücher könnten bequem über Amazon bestellt werden, heißt es dort weiter. 

Amazon gewährt Schulfördervereinen also Provisionen, wenn die Eltern der Schule über die Internetseite des Schulfördervereins bei dem Internethändler bestellen. Das Procedere: Der Schulförderverein wendet sich an die Eltern und bittet um Schulbuchbestellungen über Amazon. Als Vergütung für diese Vermittlung erhält der Schulförderverein einen Anteil am getätigten Buchumsatz.

Das von Amazon praktizierte Provisionsmodell sei weder mit den Bestimmungen des Buchpreisbindungsgesetzes noch mit denen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vereinbar, heißt es in der Klageschrift, die die Kanzlei Fuhrmann Wallenfels für den Börsenverein vorbereitet hat. Da Amazon außergerichtlich mitgeteilt habe, an der Durchführung solcher "Affiliate-Programme" festhalten zu wollen, sei Klage geboten.