Suhrkamp-Verlag

Kebekus: Gesellschafterstreit sinnlos

28. Mai 2013
von Börsenblatt
Wie die Wochenzeitung "Die Zeit" (Ausgabe 23) vorab meldet, bezweifelt der von der Suhrkamp-Geschäftsführung berufene Generalbevollmächtigte Frank Kebekus, dass die Rechtsstreitigkeiten der Gesellschafter in Folge des jetzt eingeleiteten Verfahrens noch Sinn ergeben könnten.

"Wenn Herr Barlach seinen Wunsch auf Auszahlung der 2,2 Millionen in der zweiten Instanz bestätigt bekommt, müssten seine Forderungen ans Unternehmen insolvenzrechtlich behandelt werden. Jedoch wären diese Forderungen eines Gesellschafters dann nachrangig zu behandeln", zitiert die "Zeit" Kebekus aus einem ausführlichen Gespräch mit der Zeitung.

Kebekus nimmt in der "Zeit" erstmals Stellung zu seiner künftigen Aufgabe. Am Ende des Verfahrens, so der Generalbevollmächtigte, "soll ein restrukturierter Suhrkamp Verlag stehen". Eine Möglichkeit, um die Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern zu beenden, könnte Kebekus zufolge die Änderung der Rechtsform des Unternehmens sein: "Man kann im Rahmen des Insolvenzplans alle gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten ergreifen, die juristisch zulässig sind." Kebekus zeigt sich bei diesem Plan zuversichtlich: "Wenn man schon ins Fegefeuer geht, dann sollte man möglichst alle Probleme lösen."

Kebekus unterstreicht in dem "Zeit"-Gespräch, dass die Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander eine Rolle in dem jetzt eingeleiteten Verfahren spielen: "Wenn dem Unternehmen eine Kreditlinie gekündigt wird, müssen die Gesellschafter geeignete Maßnahmen treffen, um eine neue zu erhalten, beispielsweise Sicherheiten stellen. Wenn sich die Gesellschafter über alles und jedes streiten, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass sie sich genau über dieses Thema einigen werden. Dann gibt es keine neue Kreditlinie – und dann ist auch die Fortführungsprognose entsprechend."