Suhrkamp: Streit um Schutzschirm und weitere Spekulationen

Barlach: "Rechtsmissbräuchlich konstruiert"

3. Juni 2013
von Börsenblatt
Der von Suhrkamp beantragte Gläubigerschutz hat eine neue Runde im Schlagabtausch zwischen den Gesellschaftern des Verlags eingeläutet: Minderheitsgesellschafter Hans Barlach kündigte gegenüber der Presse an, juristisch gegen das Schutzschirmverfahren vorzugehen. Der neue Suhrkamp-Generalbevollmächtigte Frank Kebekus deutete unterdessen an, das weitere Insolvenzverfahren für Suhrkamp-Verlagstöchter eingeleitet werden könnten.

Barlach sagte dem Nachrichtenmagazin "Focus", die Voraussetzungen für das Schutzschirmverfahren hätten seiner Meinung nach nicht vorgelegen. Das Überschuldungsszenario sei "rechtsmissbräuchlich konstruiert".

Der Generalbevollmächtigte des Suhrkamp-Verlags, Frank Kebekus, hatte im Gespräch mit boersenblatt.net gesagt, die Insolvenzordnung ermögliche es, "alle gesellschaftsrechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen. Das kann beispielsweise eine Kapitalherabsetzung sein, der Wechsel der Rechtsform oder der Eintritt eines weiteren Gesellschafters". Derzeit, so der Verlag, gebe es allerdings keinen Investor. Offenbar finden aber, wie die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" in der Ausgabe vom 2. Juni schreibt, Sondierungsgespräche mit möglichen Investoren statt. Genannt werden die Erben des Wella-Konzerns, die Familie Ströher.

Verlagstöchter als Sanierungsopfer?

Im Gespräch mit der "Wirtschaftswoche" brachte Kebekus nun die Insolvenz von Suhrkamp-Verlagstöchtern ins Spiel. Um dem Gericht nach Ablauf der drei Monate einen tragfähigen Insolvenzplan vorlegen zu können, schließt er offenbar nicht aus, dass zusätzliche Insolvenzverfahren eingeleitet werden müssen – zumal es enge wirtschaftliche Verflechtungen zwischen den Verlagen gebe. Das beträfe unter Umständen den Insel-Verlag, den Deutschen Klassiker Verlag, den Jüdischen Verlag und den Verlag der Weltreligionen. Spekulationen zu möglichen Investoren weist Kebekus in der "Wirtschaftswoche" zurück:  "Jeder, der nicht bei drei auf dem Baum ist, wird jetzt als möglicher Investor genannt", sagt Kebekus, "aber es gibt noch gar keine Gespräche".

Alte Verwicklungen holen unterdessen den Minderheitsgesellschafter von Suhrkamp, Hans Barlach und seine Medienholding ein: Das Zürcher Handelsgericht verurteilte Barlach laut "NZZ" dazu, eine noch ausstehende Tranche für eine Kapitalbeteiligung an den Suhrkamp-Gesellschaften in Höhe von fünf Millionen Franken plus Verzugszinsen sofort zu zahlen. Geklagt hatte der frühere Suhrkamp-Gesellschafter und Winterthurer Unternehmer Andreas Reinhart, der 2006 mit Barlach und Claus Grossner einen Vertrag über die Übernahme seiner Anteile für insgesamt 10,8 Millionen Franken abgeschlossen hatte. Nachdem Grossner das Geld für seine Beteiligung nicht hatte aufbringen können, hatte sich Barlach im Frühjahr 2007 in einem weiteren Vertrag dazu verpflichtet, den Anteil von Grossner zu übernehmen. Die erste Rate, 400.000 Franken, sei damals bezahlt worden, so die "NZZ", die Hauptzahlung aber ausgeblieben. Vorwürfe Barlachs, die Zahlung sei nicht mehr gerechtfertigt, weil Reinhart Barlach nicht über Risiken im Zusammenhang mit der Unseld Familienstiftung aufgeklärt hätte, wies das Handelsgericht als haltlos zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem zuständigen Bundesgericht angefochten werden.