Barlach verzichtet auf Gewinnausschüttung

Macht statt Geld

20. Juni 2013
von Börsenblatt
Die Querelen um Suhrkamp gehen weiter: Um das drohende Insolvenzverfahren abzuwenden, hat der Minderheitsgesellschafter Hans Barlach gestern einen sogenannten Rangrücktritt erklärt - damit verzicht er vorerst auf die Ausschüttung von 2,2 Millionen Euro.

Barlach und seine Medienholding würden davon ausgehen, dass auch die Suhrkamp Familienstiftung auf die Auszahlung ihres Anteils der Gewinnausschüttung (5,5 Millionen Euro) verzichtet, schreibt Spiegel Online - womit drohende Überschuldung als Grundlage für das Schutzschirmverfahren entfallen würde.

Suhrkamp sieht das erwartungsgemäß anders: Der Vorstoß der Medienholding komme zu spät, heißt es aus dem Verlag. "Wir gehen davon aus, dass die Erklärung der Medienholding das Schutzschirmverfahren nicht tangiert", bestätigte Suhrkamp-Sprecherin Tanja Postpischil auch gegenüber boersenblatt.net. 

Ende Mai hatte Suhrkamp beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg im Rahmen eines Insolvenzantrags das Schutzschirmverfahren in Gang gesetzt. Es handelt sich dabei um eine milde Form des Insolvenzverfahrens – eine Vorstufe des klassischen Insolvenzverfahrens, das die Reorganisation der eigenen Finanzen erlaubt. Suhrkamps Argumentation zufolge haben die Ansprüche auf Ausschüttung das Verfahren notwendig gemacht.

Bereits Anfang Juli hatte Barlach gegen das Schutzschirmverfahren Einspruch eingelegt. Will Barlach Macht statt Geld? Sollte das Schutzschirmverfahren eröffnet werden, würde der Gesellschafterstreit jedenfalls hinter der Sanierung zurückstehen. 

Alles zum bisherigen Verlauf des Suhrkamp-Streits haben wir für Sie in unserem Dossier auf boersenblatt.net zusammengefasst.