Suhrkamp: Rechtsstreit um Gewinnausschüttung

Suhrkamp verzichtet auf Berufung

8. Juli 2013
von Börsenblatt
Neues vom Suhrkamp-Schach: Die Unseld Familienstiftung hat die Berufung gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts vom 20. März zurückgenommen, in dem Hans Barlach ein Anspruch auf Zahlung einer Gewinnausschüttung in Höhe von 2,2 Millionen Euro zugestanden worden war.

Verlagssprecherin Tanja Postpischil bestätigte eine entsprechende Meldung der "FAZ". Die Rücknahme der Berufung solle im laufenden Schutzschirmverfahren für Klarheit sorgen. Die Einleitung des Verfahrens war ja mit der Überschuldung des Verlags in Höhe von 8,2 Millionen Euro begründet worden. Darin sind nicht nur die von Hans Barlach für die Medienholding beanspruchten 2,2 Millionen Euro aus der Bilanz 2010 enthalten, sondern auch die Gewinnansprüche der Familienstiftung, die jetzt fällig gestellt wurden. Hans Barlach seinerseits hatte nach Bekanntwerden des Schutzschirmverfahrens einen sogenannten Rangrücktritt erklärt, der die Auszahlung der Gewinnausschüttung aussetzt. Eine entsprechende Erklärung von seiten des Suhrkamp Verlags unterblieb.

Bis zum 25. August muss nun der Insolvenzplan für den Verlag vorgelegt werden, in den auch die Insolvenz des Insel Verlags miteinfließen dürfte.