Medienholding erwirkt Beschluss gegen Gewinnentnahme

Suhrkamp-Streit: Punktsieg für Hans Barlach

20. Juli 2015
von Börsenblatt
Der Suhrkamp-Streit geht in die nächste Runde: Mit Beschluss vom 19. Juli verpflichtet das Landgericht Frankfurt die Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung, ihre Gewinnforderung gegen den Suhrkamp Verlag zu stunden. Hans Barlachs Medienholding sieht damit den Weg wieder frei für die Beteiligung eines dritten Gesellschafters. Update: Stellungnahme Suhrkamp

Die Unseld-Familienstiftung muss dem Gericht zufolge ihre Gewinnforderung für die Jahre 2010 und 2011 (insgesamt sechs Millionen Euro) gegen den Suhrkamp Verlag für die Dauer des vom Amtsgericht Charlottenburg über den Suhrkamp Verlag durch Beschluss vom 27. Mai 2013 angeordneten Schutzschirmverfahrens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Suhrkamp Verlag stunden. 

Barlachs Medienholding habe glaubhaft gemacht, dass die "Antragsgegnerin mit der Fälligstellung ihrer Gewinnforderung nur den Zweck verfolgt, durch die Fortsetzung des insolvenzrechtlichen Schutzschirmverfahrens die Antragstellerin aus der Gesellschaft zu drängen", begründet das Frankfurter Landgericht den Beschluss. Anders lasse sich Suhrkamps Fälligstellung der Gewinnforderung erst zu einem Zeitpunkt, zu dem Hans Barlach seine Forderung bereits in den Nachrang gerückt habe, nicht erklären. 

Hans Barlach: "Suhrkamp vor der Insolvenz gerettet"

Mit dem Urteil sei die "künstlich herbeigeführte Zahlungsunfähigkeit" des Suhrkamp Verlags beseitigt; die Liquiditätslage der Verlagsgruppe bleibe damit bis Ende 2014 positiv, kommentiert die Medienstiftung das Urteil. Sie werde nun "durch die Entsendung eines Fremdgeschäftsführers erste Schritte einleiten, um eine positive Unternehmensentwicklung zu fördern", so die Presseerklärung der Medienholding. Und: die Gespräche über die Beteiligung eines dritten Gesellschafterskönnten wieder aufgenommen werden.

Vom Suhrkamp Verlag war noch keine Stellungnahme zu den jüngsten Entwicklungen zu bekommen. Update Stellungnahme Suhrkamp:

"Der Insolvenzantrag wurde aufgrund einer vorliegenden Überschuldung gestellt, nicht aufgrund der Zahlungsunfähigkeit, die die Medienholding nun beseitigt sieht. Dieser Insolvenzgrund wird durch den Frankfurter Beschluss nicht berührt. Ob die Zahlungsunfähigkeit der Verlagsgruppe durch den vom Landgericht Frankfurt erlassenen Beschluss beseitigt wurde, ebenso wie die sich hieraus ggf. ergebenden Konsequenzen, wird im Augenblick durch den Verlag und seine Berater geprüft."

 

 

 

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