Entgelttarifvertrag für den Buchhandel in Bayern

Löhne sollen um 2,1 Prozent steigen

5. August 2013
von Börsenblatt
Seit April 2012 hatten die Tarifparteien über einen Entgelttarifvertrag für den Buchhandel in Bayern verhandelt, kürzlich konnte jetzt eine Einigung erzielt werden. Zuvor hatten die Hugendubel-Mitarbeiter in München für einen Tarifabschluss gestreikt.

Anlass des Streiks war der Stillstand um den in Bayern einmaligen Entgelttarifvertrag für den Buchhandel und Verlage. Seit 16 Monaten liefen hier die Tarifverhandlungen. Bei den Gesprächen am 24. Juli haben sich nun der buchhändlersiche Arbeitgeberverband, mit dem Verhandlungsführer Thomas Nitz (Hugendubel), und die Gewerkschaft Verdi nun auf einen Entgelttarifvertrag geeinigt. Der Lohnabschluss sei zwar "alles andere als grandios", erklärt Georg Wäsler (ver.di München) gegenüber boersenblatt.net, aber dennoch wertvoll, weil es damit für den Buchhandel in Bayern weiterhin eine Tarifbindung unter dem Manteltarifvertrag gebe.

Der Arbeitgeberverband der Verlage und Buchhandlungen in Bayern bewertet den Entgelttarifvertrag, so Thomas Nitz gegenüber boersenblatt.net, als "noch angemessen". Bei den Verhandlungen hätten sich die Bewertungen deutlich angenähert. Der Umbruch in der Handelslandschaft müsse mittelfristig, betont Nitz die Sicht der Arbeitgeber, auf Rahmenbedingungen hinauslaufen, die eine gewisse Sicherheit für Buchhandlungen, Verlage und Arbeitnehmer schaffen.

Folgende Konditionen wurden laut Verdi im Entgelttarifvertrag vereinbart:

  • 24 Monate Laufzeit (1. April 2012 −  31. März 2014)
  • Ab dem 1. September 2013 gibt es 2,1 Prozent mehr Lohn auf die Entgelttabelle. Eine rückwirkende Lohnerhöhung ab April 2012 wird es nicht geben.
  • Auszubildende erhalten im ersten Lehrjahr 770 Euro (plus 2,4 Prozent), im zweiten Lehrjahr 825 Euro (plus 2,35 Prozent) und im dritten Lehrjahr 905 Euro (plus 2,49 Prozent)
  • Zusage des Arbeitgeberverbands, dass der Manteltarifvertrag während der gesamten Laufzeit nicht gekündigt wird

Bei den Verhandlungen wurde eine beidseitige Erklärungsfrist bis zum 16. August vereinbart. Erst danach könne der Entgelttarifvertrag, wenn es keinen Widerspruch gibt, rechtsverbindlich werden, so Wäsler.