Barlach hält Teile des im März 2012 mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) Insolvenzrechts laut "Focus" für verfassungswidrig. Damit dürfte vor allem die Möglichkeit gemeint sein, im Rahmen des Schutzschirmverfahrens Gesellschafter durch Kapitalherabsetzung oder Änderung der Rechtsform (Umwandlung in eine Aktiengesellschaft) aus der Gesellschaft hinauszudrängen oder ihre Mitspracherechte zu beschneiden. Darin könnte man eine Verletzung der Eigentumsgarantie nach Artikel 14 des Grundgesetzes sehen.
Das Bild der von Suhrkamp planvoll gesteuerten Insolvenz bekommt Risse: Die vor Gericht festgestellte Zahlungsunfähigkeit steht keineswegs nur auf dem Papier. Es gibt offenen Forderungen, die derzeit nicht direkt vom Verlag beglichen werden dürfen (weil Insolvenz festgestellt wurde), sondern durch Dritte zwischenfinanziert werden müssen. Laut "FAZ" werden die Autorenhonorare derzeit nicht vom Verlag selbst gezahlt, sondern von der SAF GmbH, die dem Ehepaar Sylvia und Ulrich Ströher gehört. Im Zuge eines sogenannten Forderungskaufs stelle Ströher Gelder zur Verfügung, mit denen aufgelaufene Autorenhonorare beglichen werden könnten. Sobald es dem Suhrkamp Verlag insolvenzrechtlich wieder erlaubt ist, seine Forderungen zu bezahlen, würde die SAF-Zwischenfinanzierung wieder zurückgezahlt.