Suhrkamp

Grünes Licht für Insolvenzplan

4. September 2013
von Börsenblatt
Das Landgericht Berlin-Charlottenburg hat den Insolvenzplan des Suhrkamp Verlags zugelassen, wie der Verlag soeben mitteilt. Damit ist die erste Hürde auf dem Wege der Umwandlung der Verlags-Kommanditgesellschaft in eine Aktiengesellschaft (AG) genommen.

Die Zulassung ist nicht formeller Natur, sondern gilt als vollzogen, wenn der Plan den Gläubigern, den Gesellschaftern und allen übrigen Beteiligten zugeschickt wird. So hatte es Frank Kebekus, Generalbevollmächtigter von Suhrkamp, gegenüber boersenblatt.net vor wenigen Tagen erläutert.

Der Verlag benennt zudem für die erste Phase der geplanten Suhrkamp AG als Aufsichtsratsmitglieder den Politiker Gerhart Baum (FDP; ehemaliger Innenminister), den Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger und die Ärztin Marie Warburg.

Minderheitsgesellschafter Hans Barlach, der den Insolvenzantrag von Suhrkamp scharf kritisiert hat, hat unterdessen beim schweizerischen Bundesgericht eine Niederlage erlitten: Seine Beschwerde gegen ein Urteil des Handelsgerichts Zürich, das ihn zur Zahlung von fünf Millionen Schweizer Franken plus Zinsen (insgesamt rund 6,7 Millionen Franken; rund 5,4 Millionen Euro) an den früheren Suhrkamp-Mitgesellschafter Andreas Reinhart verpflichtet hatte, ist am 2. September abgewiesen worden. Wie der Anwalt Andreas Reinharts weiter der Presse mitteilt, sei das Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich "somit heute sowohl vollstreckbar als auch rechtskräftig". Andreas Reinhart habe Barlach am 13. Mai – nach dem Urteil des Handelsgerichts – zur Zahlung aufgefordert. Da diese ausgeblieben sei, habe er in Deutschland und in der Schweiz die Vollstreckung eingeleitet.

Hintergrund des Verfahrens war, dass Hans Barlach bei der Übernahme der Medienholding auch Anteile erwerben wollte, die urprünglich der inzwischen verstorbene Kaufmann Claus Grossner übernehmen sollte. Für diese Tranche hatte Andreas Reinhart aber bis heute kein Geld gesehen. Reinharts Anwalt weist aber darauf hin, dass es Hans Barlach nach eigener Aussage nicht darum gehe, nicht zu zahlen, sondern "gewisse Rechtsfragen" klären zu lassen. Dies sei nun – zu Ungunsten Hans Barlachs – geschehen.