Suhrkamp

Frankfurter Urteil: Familienstiftung geht in Berufung

5. September 2013
von Börsenblatt
Die Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung, Mehrheitsgesellschafterin des Suhrkamp Verlags, hat gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts vom 13. August Berufung eingelegt. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt auf Anfrage bestätigt. Gleichzeitig korrigierte Pressesprecher Ingo Nöhre eine Meldung der "FAZ", die behauptet hatte, das OLG habe das Urteil des Landgerichts Frankfurt aufgehoben.

Der Sprecher des OLG Frankfurt bestätigte lediglich, dass die Vollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts gegen Sicherheitsleistung eingestellt worden sei. [Update 13.40 Uhr]. Das betreffe auch das verhängte Ordnungsgeld [also nicht nur die Verfahrenskosten, wie zunächst gemeldet; Anm. d Red.]. Die 9. Kammer für Handelssachen hatte die Familienstiftung am 13. August dazu verurteilt, ihre Gewinnforderungen an den Suhrkamp Verlag aus den Jahren 2010 und 2011 bis Ende 2014 zu stunden und den Rangrücktritt zu erklären. Richterin Müller-Eising hatte in dem Urteil der Suhrkamp-Geschäftsführerin "grob treuwidriges" Verhalten vorgeworfen. Die Fälligstellung der Gewinnforderungen habe die Insolvenz des Verlags erst provoziert. Gleichzeitig verhängte das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, gegen das sofortige Beschwerde möglich war. Bis das OLG über den Fall verhandele, könnten noch Monate vergehen, so Gerichtssprecher Nöhre (Az. 5 U 135 / 13).

Ungeachtet des Frankfurter Verfahrens wird nun der inzwischen genehmigte Insolvenzplan, dessen Kernstück die Umwandlung der Suhrkamp KG in eine AG ist, weiter umgesetzt. Verlagssprecherin Tanja Postpischil teilte mit, dass der Gläubigerausschuss nun den Plan erhalte und dazu Stellung nehmen könne. Die Stellungnahme würde dann beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hinterlegt. Danach werde das Gericht den Abstimmungstermin der Gläubigerversammlung festlegen und den Plan, zusammen mit dem Abstimmungstermin, an alle Gläubiger, d.h. die Gläubigerversammlung, senden.