Verlag C.H. Beck 1763 - 2013

Zwischen Staatsakt und Familienfeier

8. September 2013
von Börsenblatt
Der Verlag C.H. Beck macht seit 250 Jahren kulturwissenschaftliche, belletristische und rechtswissenschaftliche Bücher. Am Samstag wurde das in München würdig gefeiert.

 

Als „Staatsakt“ war das Fest zum Jubiläum des Verlags C.H. Beck von der FAZ angekündigt worden: wegen der enormen Prominenz und Bedeutung der erwarteten Gäste. Die Veranstaltung im Prinzregententheater begann dann atmosphärisch eher als Familienfeier. Denn nach der musikalischen Einleitung (Beethovens populäres Septett in Es-Dur, komponiert 1799, zu einer Zeit, als der Verlag bereits 36 Jahre alt war) ließ es sich der selbst gern musizierende Verleger Hans Dieter Beck nicht nehmen, zu allererst den sieben jungen Musikern seinen herzlichen Dank abzustatten – jeden einzelnen von ihnen namentlich vorstellend.
Da war gleich ein Aufmerken unter den mehr als 700 Gästen. Offenkundig ist es den Brüdern Hans Dieter und Wolfgang Beck, Verleger in der sechsten Generation, zur Feier des 250-jährigen Bestehens ihres Unternehmens vornehmlich um Kultur zu tun – und nicht ums Zelebrieren ihres großen wirtschaftlichen Erfolgs. Das attestierte später auch Münchens Oberbürgermeister Christian Ude den beiden, indem er ihr vielfältiges Engagement für das kulturelle Leben der Stadt (und keineswegs nur der Literatur in der Stadt) würdigte.

Aber mit „Staatsakt“ lag die Zeitung dennoch nicht daneben, immerhin hielt der oberste Repräsentant eines Staatsorgans die erste von zwei Festansprachen. Bereits im zarten Alter von fünf Jahren, so erzählte Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sei er am Schreibtisch seines Vaters, eines Verwaltungsjuristen, mit einem Produkt aus dem Hause Beck in Berührung gekommen. Es habe sich um ein dickes, gesangbuchartiges Druckwerk gehandelt, das ihm, dem sehr frühen Nachwuchsjuristen, vor allem wegen eines „wunderschönen blauen Stoffumschlags“ in Erinnerung geblieben sei, eines Umschlags, den seine Mutter eigens für das Buch genäht habe. „Später identifizierte ich es als den ,Schönfelder‘“, einen Klassiker unter den Gesetzessammlungen.

Voßkuhle berichtete, wie er dann viele Jahre später selbst Beck-Autor geworden ist „und einen nicht unbeträchtlichen Teil meiner Lebenszeit darauf verwendete, Seiten juristischer Lehrbücher, Kommentare, Handbücher und Zeitschriften aus dem Beck-Verlag zu füllen“. Auch Deutschlands oberster Verfassungsrichter führt also, wie so viele seiner Kollegen, „ein Leben unter dem Zeichen des Greifen“, jenes mythologischen Mischwesens im Beckschen Wappen, das der Überlieferung nach ja ein Tier von scharfer Klugheit und Weitsicht gewesen sein muss.

In sympathischer Bescheidenheit bekannte sich Wolfgang Beck, der Verleger des kulturwissenschaftlichen und belletristischen Bereichs, „als glücklichen Mann. Meinen Beruf, den Umgang mit bedeutenden Büchern und Autoren, sehe ich als großes Privileg. Dankbar den Vorfahren, „die so viel zustande brachten, was zur Fortführung lockte“, sieht Wolfgang Beck, 71, nun die siebente Generation der Familie „längst bereitstehen, die Regie zu übernehmen“. Auch sein Bruder Hans Dieter, 81, hatte zuvor – nachdem in den letzten Tagen über die Frage des Generationswechsels bei den Münchnern so einiges in den Medien zu lesen war – das Thema angeschnitten. Allerdings behutsamer: Neben Familienmitgliedern in der Führung des Unternehmens sieht er künftig „auch Manager von außen“, die spezialisiert sein müssten und wichtige Aufgaben zu übernehmen hätten.

Der Überlieferung und Weitergabe war ebenfalls ein Gedanke im zweiten Festvortrag gewidmet, für den der Präsident der Freien Universität Berlin, Peter-André Alt, gewonnen worden war. Der Literaturwissenschaftler kam auf das erste Buch des Verlags zu sprechen, die 1764 erschienene „Vorläufige Einleitung zu der ganzen in Deutschland üblichen Rechtsgelehrsamkeit“ von Heinrich Christian Freiherr von Senckenberg. Darin gibt der Autor gleich zu Beginn Auskunft über den Entstehungszusammenhang seines Werkes, nämlich die Arbeit an einem „Lehrgebäude, welches ich zum Dienste meines ältesten Sohnes, Renat Leopold Christian Carl, der gegenwärtig etwas über eilf Jahre alt ist, mit Zeit und Muße auszuführen gedenke. Ich habe ihm in dem besagten eilften Jahre seines Alters die ganze Rechtsgelehrsamkeit schon einmal erkläret, und werde damit, wann Gott mir und ihm das Leben fristet, fortfahren. (…) Ein junger Mensch kann vieles begreifen, wann man seinen schwachen Gemüthskräfften auf behörige Weise zu Hülfe kommet.“ Das passe doch gut zu einem Familienunternehmen, befand der Hochschullehrer Alt und ließ sich die Pointe nicht entgehen, dass Beck den damaligen Senckenbergschen Gedanken ja gerade glücklich aktualisiert habe: durch Nicola Lindners Einführungsbuch „Jura für Kids“.

Dann ging in Bogenhausen alles, was Rang und Namen hat in der Jurisprudenz und im Geistesleben, ein Vierteljahrtausend Beck feiern auf der sonnigen Terrasse und im Garten des Prinzregententheaters.