Suhrkamp-Insolvenzplan

Am 22. Oktober stimmen die Gläubiger ab

2. Oktober 2013
von Börsenblatt
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat gestern den Termin für die Abstimmung über den Insolvenzplan des Suhrkamp Verlags festgelegt: Am 22. Oktober entscheiden die Gläubiger über das weitere Schicksal des Verlags, meldet unter anderen der Rundfunk Berlin-Brandenburg. Update: Das OLG Frankfurt hat das gegen die Unseld Familienstiftung verhängte Stimmverbot vorläufig ausgesetzt. Die Familienstiftung kann also bei der Gläubigerversammlung für den Insolvenzplan votieren.

Gestern waren mehrere Hundert Gläubiger – darunter auch die Suhrkamp-Gesellschafter Unseld Familienstiftung und die Medienholding AG – zu einer ersten nicht-öffentlichen Versammlung im Amtsgericht Charlottenburg zusammengetroffen. Dabei standen Verfahrensfragen im Vordergrund. Sachwalter Rolf Rattunde erklärte anschließend gegenüber dem RBB, dass die Versammlung "relativ harmonisch" verlaufen sei. Bei der Frage, ob das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden solle, habe es eine Gegenstimme von Seiten der Medienholding gegeben.

Insgesamt, so Suhrkamp-Sprecherin Tanja Postpischil, hat der Suhrkamp Verlag rund 2.000 Gläubiger zu befriedigen. Beim Insel Verlag, der sich parallel in einem Insolvenzverfahren befindet, sind es 1.500 Gläubiger. 1.000 Gläubiger haben Forderungen an beide Verlage. 

Unklar war zunächst noch, ob Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz am 22. Oktober für den Insolvenzplan stimmen darf. Das Landgericht Frankfurt hatte sie am 10. September mit einem Stimmverbot für die Gläubigerversammlung belegt. Die Familienstiftung war daraufhin in Berufung gegangen.

Update: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nun auf Antrag der Unseld Familienstiftung die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verfügung – also dem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 10. September, das der Unseld Familienstiftung die Zustimmung zum Insolvenzplan untersagt hatte – gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro vorläufig eingestellt. Das Stimmverbot aus der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt hat demnach, sofern die Sicherheitsleitung erbracht wird, bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Wirkung. Sollten nun alle Gläubigergruppen am 22. Oktober mehrheitlich für den Insolvenzplan stimmen, stünde der Umwandlung des Suhrkamp Verlags in eine AG nichts mehr im Wege.

Der bisherige Minderheitsgesellschafter Hans Barlach (Medienholding) würde dadurch weitgehend seine Mitspracherechte verlieren. Der Insel Verlag, dessen Insolvenzverfahren voraussichtlich ebenfalls im Oktober abgeschlossen werden soll, würde nach Angaben von Suhrkamp seine Rechtsform behalten und in eine Tochter der Suhrkamp AG überführt.

Gut drei Wochen nach der Gläubigerversammlung, am 13. November, will das Landgericht Frankfurt seine Entscheidung im Gesellschafterstreit zwischen Familienstiftung und Medienholding verkünden. Dabei geht es um die Anträge der Gesellschafter, sich wechselseitig von der Suhrkamp KG auszuschließen. Für den Vorsitzenden Richter Norbert Höhne (3. Kammer für Handelssachen) ist der Ausgang noch völlig offen. Allerdings könnte die "familiengeprägte Historie" des Verlags bei der Entscheidung eine Rolle spielen.