Rechtsstreit um Auszüge aus Rezensionen

Gericht entscheidet erst am 8. November

27. Februar 2015
von Börsenblatt
Das Landgericht München hat das geplante Urteil im Streit zwischen FAZ und buch.de verschoben: Statt wie geplant heute am 4. Oktober über die strittige Verwendung von Rezensionsauszügen zu entscheiden, werden die Richter nun erst am 8. November ihr Schlusswort sprechen.

Verschoben wird der Termin nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern weil ein Berichterstatter erkrankt ist.

Wie berichtet, streiten FAZ und buch.de über die ungenehmigte Werbenutzung von Rezensionen und Rezensionsausschnitten vor Gericht. In dem Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob die Nutzung von Rezensionsausschnitten bei der Online-Buchwerbung ohne Lizenzierung des die Rechte haltenden Presseverlags zulässig ist. Diese Frage hat das Landgericht bereits in der mündlichen Verhandlung Ende Juli dieses Jahres ablehnend beantwortet - von daher zeichnet sich der Ausgang des Verfahrens ab.

Der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins hat deshalb schon jetzt an alle Verlage appelliert, nicht lizenzierte Rezensionen von den Web-Seiten, aus Datenbanken und Katalogen zu entfernen. Die Börsenvereinstochter MVB reagiert mit dem Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) auf die gerichtliche Auseinandersetzung: Seit Anfang Oktober werden die Rezensionen im VLB nicht mehr angezeigt.