Wer prüfet, der findet: Bereits im Februar hatten die deutschen Wettbewerbshüter Amazon einen Schuss vor den Bug erteilt und nach einer großen Händlerbefragung die AGB für Amazons Marketplace unter Androhung juristischer Schritte moniert. Amazon hatte die Händler nämlich verpflichtet, in Amazons Händlershop Marketplace ihre Waren günstiger als auf anderen Seiten anzubieten. Für das Kartellamt ein klarer Fall von Wettbewerbsverhinderung.
Im August dieses Jahres hatte Amazon reagiert und dem Bundeskartellamt zugesichert, auf die Preisparitätsklausel künftig zu verzichten. Die Behörde prüfte dennoch weiter und fand heraus: Offenbar hat Amazon bei seinen Top-Händlern mit den größten Volumina (Platin-Status) seine Geschäftsbedingungen wie bisher fortgeführt, wie der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, in der „Süddeutschen Zeitung“ mitteilte. Ein entsprechendes Verfahre laufe, teilte Mundt der „SZ“ mit. Er erwarte ein Einlenken Amazons und drohte dem Konzern andernfalls damit „eine glasklare Verfügung zu erlassen.“ Die Behörde verfüge über die „nötigen Folterinstrumente“ um internationalen Konzernen die Stirn zu bieten.
Nicht nur Amazon steht wegen der Exklusivverträge am Pranger: Auch Hotelketten und Sportartikelhersteller sind ins Visier der Behörde geraten.