Bundeskartellamt zürnt Amazon wegen Preisparitätsklausel

„Wir haben die Folterinstrumente“

21. Oktober 2013
von Börsenblatt
Amazon spurt nicht: Das Bundeskartellamt hat noch immer den Marketplace des Onlinehändlers unter der Lupe. Trotz Zugeständnissen hält der Konzern an Exklusivverträgen mit seinen umsatzstärksten Händlern fest. Das ist der Kartellbehörde ein Dorn im Auge. Es drohen Konsequenzen.

Wer prüfet, der findet: Bereits im Februar hatten die deutschen Wettbewerbshüter Amazon einen Schuss vor den Bug erteilt und nach einer großen Händlerbefragung die AGB für Amazons Marketplace unter Androhung juristischer Schritte moniert. Amazon hatte die Händler nämlich verpflichtet, in Amazons Händlershop Marketplace ihre Waren günstiger als auf anderen Seiten anzubieten. Für das Kartellamt ein klarer Fall von Wettbewerbsverhinderung.

Im August dieses Jahres hatte Amazon reagiert und dem Bundeskartellamt zugesichert, auf die Preisparitätsklausel künftig zu verzichten. Die Behörde prüfte dennoch weiter und fand heraus: Offenbar hat Amazon bei seinen Top-Händlern mit den größten Volumina (Platin-Status) seine Geschäftsbedingungen wie bisher fortgeführt, wie der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, in der „Süddeutschen Zeitung“ mitteilte. Ein entsprechendes Verfahre laufe, teilte Mundt der „SZ“ mit. Er erwarte ein Einlenken Amazons und drohte dem Konzern andernfalls damit „eine glasklare Verfügung zu erlassen.“ Die Behörde verfüge über die „nötigen Folterinstrumente“ um internationalen Konzernen die Stirn zu bieten.

Nicht nur Amazon steht wegen der Exklusivverträge am Pranger: Auch Hotelketten und Sportartikelhersteller sind ins Visier der Behörde geraten.