Mehrwertsteuer: Umstellung aufs Bestimmungslandprinzip

Leitfaden der EU-Kommission

4. November 2013
von Börsenblatt
Zum 1. Januar 2015 gibt es eine einschneidende Steuerrechtsänderung auf EU-Ebene: Dann gilt bei der Mehrwertsteuer für elektronische Güter das so genannte Bestimmungslandprinzip, sprich: Die Höhe des Mehrwertsteuersatzes richtet sich auch beim Geschäft mit Privatkunden nicht mehr nach dem Sitz der liefernden Firma, sondern nach dem Sitz des Käufers. Die EU-Kommission legt jetzt einen ersten Leitfaden zur Umstellung vor.

Der für Steuer- und Zollfragen zuständige EU-Kommissar hat die Handreichung zunächst nur in englischer Sprache veröffentlicht. Weitere Sprachfassungen dieses Dokuments sollen jedoch folgen.
 Für Verlage und Buchhandlungen bringe die Steuerrechtsänderung einigen Umstellungsaufwand mit sich, so die Rechtsabteilung des Börsenvereins. Das gelte vor allem für Online-Buchhandlungen beziehungsweise für den Vertrieb elektronischer Verlagsprodukte an Kunden im EU-Ausland, etwa in Österreich. Über die offiziellen Verlautbarungen der EU-Kommission und der deutschen Finanzbehörden hinaus bereitet der Börsenverein Hilfestellungen zu den branchenspezifischen Schwierigkeiten der Änderung vor.

Der Rat der Rechtsabteilung: "Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich mit den neuen Prozessen rechtzeitig vertraut zu machen, um pünktlich zum 1. Januar 2015 für das neue Recht und die neuen Anforderungen gerüstet zu sein." Mit Blick auf den E-Book-Markt ist die Umstellung auf das Bestimmungslandprinzip jedoch eine gute Nachricht für die Branche - denn damit wird eine Steuerschere geschlossen, von der Amazon und Apple derzeit durch ihren Firmensitz in Luxemburg profitieren. Dort gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz auch für digitale Bücher (was die Branche grundsätzlich begrüßt). Doch während in Luxemburg damit nur drei Prozent Mehrwertsteuer fällig werden, müssen deutsche E-Book-Händler den vollen Satz von 19 Prozent abführen. Bei Geschäften mit deutschen Kunden greift ab Januar 2015 nun derselbe Satz für alle Anbieter, gleich ob sie nun in Luxemburg oder Deutschland zuhause sind.