Rechtsstreit um Auszüge aus Rezensionen

Entscheidung jetzt erst im Januar

7. November 2013
von Börsenblatt
Das Landgericht München hat das Urteil im Streit zwischen "FAZ" und buch.de erneut verschoben: Die Entscheidung wird nun nicht morgen, am 8. November, verkündet - sondern erst am 10. Januar.

Verschoben wird der Termin nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern abermals, weil der Berichterstatter erkrankt ist.

Wie berichtet, streiten "FAZ" und buch.de über die ungenehmigte Werbenutzung von Rezensionen und Rezensionsausschnitten vor Gericht. In dem Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob die Nutzung von Rezensionsausschnitten bei der Online-Buchwerbung ohne Lizenzierung des die Rechte haltenden Presseverlags zulässig ist.

Diese Frage hat das Landgericht bereits in der mündlichen Verhandlung Ende Juli dieses Jahres ablehnend beantwortet - von daher zeichnet sich der Ausgang des Verfahrens ab. Eigentlich sollte die Entscheidung, die in der Branche schon lange Wellen schlägt, bereits am 4. Oktober verkündet werden.

Der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins hatte bereits vorab an alle Verlage appelliert, nicht lizenzierte Rezensionen von den Web-Seiten, aus Datenbanken und Katalogen zu entfernen. Die Börsenvereinstochter MVB reagierte mit dem Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) auf die gerichtliche Auseinandersetzung: Seit Anfang Oktober werden die Rezensionen im VLB nicht mehr angezeigt.

Zuletzt hatte sich die "FAZ" zu Wort gemeldet und deutlich gemacht, dass "die Nutzung von Auszügen aus Rezensionen, die aus bis zu 25 aufeinanderfolgenden Wörtern bestehen", lizenzfrei und ohne gesonderte Genehmigung möglich sei.