Branchenparlament - Preisaktionen bei E-Books

Ein Rahmen für's digitale Preismarketing

6. Juli 2015
von Börsenblatt
Das Branchenparlament hat am Donnerstag auch über Preisaktionen bei E-Books diskutiert - und über ein Papier, das die Regeln dafür klarer definiert. Der Sortimenter-Ausschuss appellierte derweil an die Verlage, Gefährdungen der Preisbindung zu vermeiden.

In der Erklärung des Sortimenter-Ausschusses heißt es:

"Der Sortimenter-Ausschuss weist darauf hin, dass Preiskonstanz und Preistransparenz wesentliche Elemente der Buchpreisbindung sind. Diese Grundsätze müssen auch im Handel mit preisgebundenen E-Books gelten. Sie setzen Preisaktionen mit kurzfristigen Preisänderungen, insbesondere Herabsetzung und anschließender Wiederanhebung von Preisen, enge Grenzen. Derartige Aktionen können zur Verunsicherung der Buchkäufer über den gebundenen Preis führen.

Der Sortimenter-Ausschuss appelliert an die Verlage, bei der Festsetzung und Änderung von E-Book-Preisen diese Grundsätze zu beachten, um Gefährdungen der Buchpreisbindung zu vermeiden."

Verlage und Zwischenbuchhändler warfen bei der Diskussion über die Erklärung des Sortimenter-Ausschusses jedoch eigene Argumente in die Waagschale: Es gebe längst einen Markt mit starkem Preismarketing im E-Book-Segment – nämlich den Markt fürs Selfpublishing, so Jens Klingelhöfer von Bookwire. Die politische Bedeutung dieser Frage sei zwar unbestritten, dennoch warne er davor, jeden Spielraum aufzugeben. Beim völligen Verzicht auf Preisaktionen der Verlage entwickele sich sonst ein Parallelmarkt im Selfpublishing, der alle Freiheiten nutze.

Verleger Matthias Ulmer machte deutlich, dass die Preisbindung auch durch Verbraucherschützer unter Druck stehe. Zwischen beiden Polen, Politik und Verbraucherschutz, müsse die Branche ihre Position ausloten. Dagegen argumentierte der Hanauer Buchhändler Dieter Dausien, dass auch Preiswahrheit im Sinne des Verbraucherschutzes sei - und die wiederum werde durch kurzfristige Preisaktionen nicht unbedingt befördert.

Frank Sambeth von der Verlagsgruppe Random House betonte, dass es für die Verlage in jedem Fall besser sei, klare Regelungen für Preisaktionen zu haben als keine. "Das verringt die Angriffsfläche".

Fakt ist: Nicht nur die Preisbindung, sondern auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb setzt Grenzen beim systematischen Herauf- und Herabsetzen von Preisen. Das Papier mit entsprechenden Regelungsformulierungen, die sich daran orientieren, ist von einer Arbeitsgruppe im Börsenverein entwickelt und von den Preisbindungstreuhändern der Verlage begleitet worden. Die Fachausschüsse haben es am Mittwoch bereits angenommen.

Empfohlen wird darin beispielsweise, dass

  • die Preise bei E-Book-Aktionen nicht unter die 50 Prozent-Marke fallen sollten
  • die entsprechende Vorabinformation zur Preisänderung allen Händlern mindestens vier Wochen vorher zugehen sollte.

Ein Änderungsantrag des Ausschusses für den Zwischenbuchhandel, diese Frist auf zwei Wochen zu verkürzen, fand im Branchenparlament keine Mehrheit. Die brancheninternen Spielregeln sollen nach einer Schlussrunde in der Arbeitsgruppe die Verkehrsordnung ergänzen und und vor ihrem Inkrafttreten voraussichtlich auch noch dem Bundeskartellamt vorgelegt werden.