Audiobuch-Verlegerin Corinna Zimber hatte für ihre Cover mit 24 ausgestanzten Adventskalendertürchen zu Gunsten ihres Verlags ein Gebrauchsmuster eintragen lassen. Die RHA-Anwälte argumentierten unter Hinweis auf eine Langspielplatten-Reihe mit derselben Cover-Idee, dass Audiobuch die Coveridee gar nicht "erfunden" hatte und das Gebrauchsmuster schon deshalb unwirksam sei. Random House Audio Verlagsleiterin Sabine Buss zum Ausgang des Streits: „Ich bin froh, dass sich die Meinungsverschiedenheiten so rasch beilegen ließen und unsere CD ‚Schnauze, es ist Weihnachten‘ weiterhin ungehindert vertrieben werden kann.“ Aus Sicht des Audiobuch Verlags stellt die CD-Digi-Verpackung mit 24 Törchen eine Innovation dar, die es vor Erscheinen des ersten Audiobuch-Adventskalenders („Rilke - Engellieder“) im Jahr 2005 auf dem Markt nicht gab. Trotzdem hat der Verlag sich gegen eine Klage entschieden. „Und da verzichteten sie weise dann auf den letzten Teil der Reise…“, kommentiert Corinna Zimber mit Ringelnatz‘schem Galgenhumor.