Urheberrecht: Angemessene Vergütung von Übersetzungen

Bundesverfassungsgericht weist Klagen des Hanser Verlags zurück

28. November 2013
von Börsenblatt
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zwei Verfassungsbeschwerden des Carl Hanser Verlags gegen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Angemessenheit von Übersetzerhonoraren zurückgewiesen. Weder die angegriffenen Entscheidungen noch die maßgeblichen Vorschriften des Urheberrechts verstoßen demnach gegen die Verfassung.

Um sozialen oder wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken, dürfe der Gesetzgeber die von Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit, das Entgelt für berufliche Leistungen einzelvertraglich zu vereinbaren, durch zwingendes Gesetzesrecht begrenzen, so das Gericht. Eine urheberrechtliche Regelung, die einen Anspruch auf gerichtliche Kontrolle der Angemessenheit vertraglich vereinbarter Vergütungen für die Werknutzung gewährt, sei daher mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die Verfassungsbeschwerden des Hanser Verlags richteten sich einerseits gegen mehrere Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes, in denen die Ansprüche auf angemessene Vergütung und auf die gerichtliche Nachprüfung gewährter Ansprüche geregelt werden. In zweiter Linie sollten mit der Beschwerde zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs angegriffen werden, in denen Übersetzern eine Nachvergütung zugesprochen wurde, die über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausging.

In einer ersten Reaktion äußerte sich Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang enttäuscht über die Nachricht aus Karlsruhe. Der Verband hatte die Verfassungsbeschwerden des Hanser-Verlags unterstützt. "Eine Bewertung der Entscheidung durch den Börsenverein kann erst erfolgen, wenn uns die Beschlussgründe vorliegen. Die Pressemeldung legt nahe, dass das Bundesverfassungsgericht immerhin zugunsten der Vertragspartner von Urhebern verdeutlicht hat, dass die Unangemessenheit einer vertraglichen vereinbarten Vergütung vor den Gerichten künftig vom Anspruchsteller zu beweisen ist. Zudem muss die Berechnung des Übersetzeranteils an Lizenzerlösen durch die Gerichte womöglich anders erfolgen, als es der Bundesgerichtshof zunächst zulasten von Hardcoververlagen regeln wollte. Gleichwohl bedeutet die Entscheidung wohl, dass gerade kulturell wichtige Projekte, die mit einem hohen Marktrisiko einhergehen, künftig noch schwerer kalkulierbar sind. Darunter werden vor allem Urheber und Übersetzer zu leiden haben."

Eine ausführliche Analyse des Karlsruher Beschlusses lesen Sie zu einem späteren Zeitpunkt auf boersenblatt.net.