Rechtsabteilung des Börsenvereins sucht Informationen

Wer wurde von Fabian Gründel abgemahnt?

27. Februar 2015
von Börsenblatt
Die Rechtsabteilung des Börsenvereins vermutet eine rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit unter dem Namen Fabian Gründel. Gegenstand der Abmahnungen sind Verkäufe von DVDs mit Altersbeschränkung, die angeblich ohne entsprechende Altersverifikation durchgeführt worden seien.

Fabian Gründel gibt an, Mitbewerber zu sein, weil er einen Shop mit der Bezeichnung „Onlinehandel Gründel" bzw. "Abilos-Shop" betreibe. 

Ausgesprochen werden die Abmahnungen von mehreren Anwaltskanzleien. 2012 ließ Herr Gründel über die Kanzlei von Stein (Rechtsanwalt Holger Strauß) in Berlin, sodann nur noch über die Kanzlei Grosse Gottschick + Partner (Rechtsanwalt Waskow) in Berlin abmahnen. Seit September 2013 werden Abmahnungen auch über die Kanzlei Lampmann, Haberkamm, Rosenbaum in Köln ausgesprochen.

Es bestehe der Verdacht, dass die Abmahntätigkeit rechtsmissbräuchlich sei, so die Rechtsabteilung des Börsenvereins. Um weitere Informationen über die Hintergründe der Abmahnungen zusammenzustellen, bitten die Verbandsjuristen die Händler, die eine entsprechende Abmahnung in den letzten Jahren erhalten haben, um eine kurze Nachricht an rechtsabteilung@boev.de. (Ausreichend ist bereits die Angabe des Tages der Abmahnung, des Gegenstands der Abmahnung, des Namens des abmahnenden Anwalts sowie des Aktenzeichens der Anwaltskanzlei.)