Gesetzesänderungen 2014

Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

8. Januar 2014
von Börsenblatt
Ab 13. Juni beträgt die Widerrufsfrist bei Online-Einkäufen in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Der Käufer muss den Widerruf ausdrücklich erklären, wofür ihm der Anbieter ein Formular zur Verfügung stellen muss. Der Online-Händler braucht keine Retoure-Kosten mehr zu übernehmen - allerdings muss er den Kunden informieren, wenn er ihm die Rücksendekosten in Rechnung stellt, und die regulären Hinsendekosten erstatten.
Grundsätzlich müssen dem Kunden vor bzw. spätestens bei Lieferung alle Fernabsatzinformationen aus Art. 246 a§ 1 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) bekannt gemacht werden, über Lieferbeschränkungen und gewünschte Zahlungsmittel ist er zu Beginn des Bestellvorgangs zu informieren. Übrigens: Ruft ein Kunde die Kunden-Hotline an, um sich nach Einzelheiten zu einem bestehenden Kaufvertrag zu informieren, darf ihm dieser Anruf keine Extrakosten mehr verursachen, sondern muss durch einen Grundtarif im Festnetz abgedeckt werden.

Praktisch für die Kunden: Bei Online-Bestellungen dürfen die Anbieter keine Voreinstellungen mehr verwenden, die entgeltpflichtige Leistungen ungewollt in die Bestellung aufnehmen.