BGH-Urteil zu illegalen Downloads

Eltern müssen Nachwuchs belehren

9. Januar 2014
von Börsenblatt
Eltern haften nicht, wenn ihre Kinder an illegalen Internet-Tauschbörsen teilnehmen. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden. Straffrei gehen aber nur Eltern aus, die ihrer Belehrungspflicht für nicht volljährige Kinder nachkommen. Volljährige Kinder müssen allerdings nicht belehrt werden, sofern sie noch nicht auffällig geworden seien, urteilte der BGH.

Im aktuellen Fall, den der BGH verhandelte, scheiterten vier große Plattenfirmen mit ihrer Klage gegen einen Polizisten. Die Musiklabels hatten den Beamten abgemahnt, weil sein damals bereits volljähriger Stiefsohn illegal Musik heruntergeladen und auch selbst tausende Songs auf einer Internet-Tauschbörse angeboten hatte. Das BGH gab dem Stiefvater nun Recht und wies die Klage der Plattenlabels ab, die für die Urheberrechtsverletzung beim Stiefvater als Inhaber der IP-Adresse Schadenersatz gefordert hatten.

Mit dem Urteil könnten missbräuchliche Massenabmahnungen erschwert werden. Derzeit ist die Abmahnaffäre um die US-Pornoseite redtube ein populärer Fall.

Weiterhin ungeklärt, darauf weist auch die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Analyse des Urteils hin, sei die Frage der Haftung innerhalb von Wohngemeinschaften, Urheberrechstverletzungen durch das Streamen sowie der Haftung im Fall von illegalen Downloads über öffentliche WLAN-Verbinungen.

Experten sehen ein gestiegenes Bewusstsein für Urheberrechtsverletzungen. Diese sind nach einer Studie des Medienboards Berlin-Brandenburg nach wie vor ein erhebliches Problem für die Kreativindustrie: Von denjenigen, die das jeweilige Medium grundsätzlich nutzen, gaben in der Studie aus dem Jahr 2012 rund 51 Prozent der Gamer, 59 Prozent der privaten Filmkonsumenten und 79 Prozent der Musiknutzer an, auch illegale Medien zu nutzen. Bücher kommen in der Studie nicht vor.