Kulturstaatsministerin Monika Grütters

Ermäßigter Steuersatz für E-Books kommt auf die Agenda

27. Januar 2014
von Börsenblatt
Die neue Kulturstaatsministerin Monika Grütters setzt ein Zeichen, kritisiert den Kurs der EU: Sie fordert die steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books - „nur so können wir im Zeitalter digitaler Technologien die Vielfalt unseres Bücherangebots sichern“, ist sie überzeugt. boersenblatt.net dokumentiert ihre Position im Wortlaut.
„Der reduzierte Mehrwertsteuersatz, der für gedruckte Bücher gilt, muss aus kulturpolitischer Sicht künftig auch auf elektronische Bücher angewandt werden. Nur so können wir im Zeitalter digitaler Technologien die Vielfalt unseres Bücherangebots sichern. Die ermäßigte Besteuerung trägt wesentlich zur Information und zu selbständiger Meinungsbildung in der Bevölkerung bei. Sie senkt nicht nur die Zugangsschwelle zum Buch und zu Zeitungen als Kulturgut, sondern auch zur darin enthaltenen Literatur und Berichterstattung. Dies ist davon unabhängig, ob der Leser das Buch oder die Zeitung in körperlicher Form in die Hand nimmt oder sich elektronische Versionen auf sein mobiles Lesegerät herunterlädt.

Der ermäßigte Steuersatz für E-Books und E-Zeitungen sollte möglichst bald auf die EU-Agenda gesetzt werden. Ich werde mich innerhalb der Bundesregierung nachdrücklich für die Umsetzung des Koalitionsvertrags einsetzen. Im Koalitionsvertag haben wir insbesondere festgeschrieben, seitens der Bundesregierung auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass auf E-Books und E-Zeitungen künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz verbindlich Anwendung finden soll.

Selbstverständlich werden wir uns in diesem Zusammenhang auch für die Erhaltung der Buchpreisbindung einsetzen, um die kulturell wichtige Vielfalt der Bücher und Buchhandlungen weiter zu sichern. Mit meiner französischen Amtskollegin Aurélie Filippetti bin ich mir in dieser Frage einig. Auch für Frankreich ist die Erweiterung des ermäßigten Steuersatzes auf digitale Literatur und Zeitungen in der EU eine kulturpolitisch bedeutende Forderung."

Zum Hintergrund: 

Elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften werden nach geltendem EU-Recht als elektronische Dienstleistungen mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt, Bücher mit dem halben (7 Prozent in Deutschland). Frankreich und Luxemburg haben den reduzierten Mehrwertsteuersatz für E-Books bereits eingeführt – gegen den Willen der EU-Kommission, die ihrerseits klagt: Beide Länder müssen sich, wie berichtet, seit September 2013 vor dem Europäischen Gerichtshof dafür verantworten.