Interview mit Andreas Möhlenkamp

"Es gibt keine katholische Betriebswirtschaftslehre"

31. Januar 2014
von Börsenblatt
Die Weltbild-Insolvenz wirft viele Fragen auf: Wie sollen sich liefernde Verlage verhalten? Drohen Folgeinsolvenzen bei der DBH und anderen Partnern? Muss sich die katholische Kirche als Gesellschafter bewegen? Boersenblatt.net hat den Unternehmenssanierer Andreas Möhlenkamp um Einschätzungen gebeten.

Wann müssen Lieferanten der Verlagsgruppe Weltbild mit allen angeschlossenen Shops spätestens ihre nicht bedienten Forderungen anmelden?
Forderungen können aktuell noch nicht angemeldet werden. Dazu kommt es erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Weltbildverlag hat das Insolvenzverfahren am 10. Januar 2014 beantragt. Bis zur Eröffnung vergehen in der Regel bis zu drei Monate. Bis dahin findet ein vorläufiges Insolvenzverfahren statt. In dieser Phase wird das Unternehmen geprüft, gesichert und Liquidität geschaffen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind verboten. Erst der spätere Eröffnungsbeschluss, der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekannt gemacht wird, enthält die Aufforderung an alle Gläubiger, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist anzumelden. Diese Frist liegt zwischen zwei Wochen und allerhöchstens drei Monaten ab Eröffnung, egal ob der Eröffnungsbeschluss zugestellt wird oder nicht. Lieferanten müssen also aufpassen, dass sie spätestens in den Wochen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden.

Drohen wegen ausbleibender Geldströme zwischen Weltbild und seinen Partnern und Beteiligungen (DBH, Bücher.de, Pubbles, Tolino-Allianz) Folgeinsolvenzen oder können diese durch selbstschuldnerische Garantieerklärungen oder Massekredite (oder Zahlungen der Gesellschafter) abgewendet werden?
Folgeinsolvenzen sind für alle Unternehmen denkbar, deren Geschäftsmodell oder deren Liquidität davon abhängt, dass der Weltbild-Verlag zahlen kann. Das sind vor allem die ungesicherten Lieferanten. Aber auch die rechtlich selbständigen Beteiligungen und Gemeinschaftsunternehmen der Weltbild-Gruppe können von der Insolvenz der Konzernmutter betroffen sein. Man spricht plastisch vom "Domino-Effekt". Eine automatische Folgeinsolvenz in der Weltbild-Gruppe gibt es aber nicht. In der Konzerninsolvenz steht jedes Unternehmen für sich. Darum hängt vieles davon ab, wie intensiv jedes einzelne Unternehmen mit dem Weltbild-Verlag verbunden ist. Sei es mit Blick auf das Geschäftsmodell insgesamt, sei es mit Blick auf den konkreten Leistungsaustausch. Jede Geschäftsführung muss sich überlegen, ob sie für ihr konkretes Geschäft andere Verbindungen aufbauen kann oder ob sie weiter auf den Weltbild-Verlag setzt. Garantie- und Patronatserklärungen oder Zahlungen der Gesellschafter wären eher ungewöhnlich, nachdem die Bischöfe die Finanzierung je gerade erst beendet haben.

Welche Konsequenzen hat die Insolvenz für die katholische Kirche? Welche besonderen Pflichten entstehen den Bistümern bzw. dem Verband der Diözesen sowie der Soldatenseelsorge Berlin als Gesellschafter von Weltbild? Was begrenzt ihren Handlungsspielraum?
Zu unterscheiden ist zwischen den wirtschaftlichen Konsequenzen und dem Imageschaden. Die Beteiligung am Weltbildverlag ist durch die Insolvenz wertlos. Die Bistümer und die anderen Gesellschafter haften mit dem eingelegten Kapital. Eine Pflicht nachzuschießen gibt es nicht. Aber der öffentliche Druck auf die katholische Kirche ist groß. Die Weltbild-Insolvenz ist nach vielen frustrierenden Debatten eine weitere mediale Hiobsbotschaft. Andererseits kann sich auch die katholische Kirche dem Wandel der Medienlandschaft nicht entziehen. Es gibt keine katholische Betriebswirtschaftslehre. Das ist die eine Grenze. Sodann hat die katholische Kirche eine besondere Verantwortung für die Mitarbeiter ihrer Unternehmen und eine Vorbildfunktion für andere. Aber auch die Bischöfe können Geld nur einmal ausgeben. Hat ein Verlag Priorität? Die vielen weiteren katholischen Einrichtungen und sozialen Unternehmen der Kirche haben ebenfalls legitime Erwartungen. Das ist die andere Grenze. Mittelfristig muss darum über das Management in katholischen Unternehmen insgesamt nachgedacht werden. Übrigens in allen Einrichtungen, die für sich in Anspruch nehmen, ethischer zu handeln als der Durchschnitt.

Die Fragen stellte Michael Roesler-Graichen.

Rechtsanwalt Andreas Möhlenkamp ist Mitgeschäftsführer von Andres Unternehmenssanierung in Düsseldorf.