Börsenverein nimmt zu Rezensionsurteil des Landgerichts München Stellung

"Die Zusammenarbeit wird durch dieses Urteil nicht einfacher"

3. März 2015
von Börsenblatt
Der Börsenverein nimmt zum gestrigen Urteil des Landgerichts München I im Rechtsstreit zwischen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und dem Internet-Buchhändler buch.de Stellung. In dem Verfahren ging es um die Verwendung von Zeitungsrezensionen im Online-Buchhandel.

Hier die Stellungnahme im Wortlaut:

"Die Zusammenarbeit zwischen Buchverlagen und dem Literaturfeuilleton wird durch dieses Urteil nicht einfacher werden. Die urheberrechtliche Würdigung, dass bei der Verwendung längerer Auszüge aus Rezensionen ein eigenständiges Urheberrecht greift, ist dabei unumstritten. Bedauerlich ist, dass das symbiotische Miteinander von Buch- und Presseverlagen bei der Verwendung von Rezensionen nach diesem Urteil faktisch aufgekündigt ist."

Das Urteil ist hier nachzulesen.